Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 42/2025
Kollektivvertrag: KV 42/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 42/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/4
Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.042.479
KV 42/2025. Am 26. November 2024 haben die Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ), die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich („SWÖ-KV“) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für Mitglieder des Vereines Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen; c) für Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge, deren Arbeitgeber Mitglied des Vereines Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen ist, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 42/2025, Katasterzahl XXII/96/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft