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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 42/2025

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Kollektivvertrag: KV 42/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 42/2025
Katasterzahl
XXII/96/4

Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.042.479

KV 42/2025. Am 26. November 2024 haben die Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ), die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich („SWÖ-KV“) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für Mitglieder des Vereines Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen; c) für Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge, deren Arbeitgeber Mitglied des Vereines Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen ist, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 42/2025, Katasterzahl XXII/96/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Jänner 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft