Stadt Graz | Baubewilligung 22.01.2025

Ansuchen um Baubewilligung: 8045 Graz, Rotmoosweg 63, GZ.: A17-BAB-063896/2024

Geschäftszahl
A17-BAB-063896/2024
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Bauvorhaben
Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten, Errichtung einer Tiefgarage mit 10 PKW-Abstellplätzen, Errichten zweier PKW-Abstellplätze in freier Aufstellung, Durchführung von Geländeveränderung sowie Aufstellen von Luftwärmepumpen auf der Liegenschaft 8045 Graz, XII. Andritz, Rotmoosweg 63, auf dem Grundstück Nr.: 615, EZ.: 1036, KG.: 63126 Graz Stadt-Weinitzen
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 07. März 2025
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 206
Frist für Einwendungen
Freitag, den 07. März 2025
Kontakt für Einwendungen
Organisation:
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung:
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Antragsteller
Projekt Rotmoosweg 63 der Insula GmbH & Co KG
Veröffentlicht auf EVI am 22.01.2025

Stadt Graz

Bau- und Anlagenbehörde

GZ.: A17-BAB-063896/2024
8045 Graz, Rotmoosweg 63

Graz, am 22.01.2025

EDIKT

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:

Die Projekt Rotmoosweg 63 der Insula GmbH & Co KG, vertreten durch Herr DI Robert Wurzinger, hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten, Errichtung einer Tiefgarage mit 10 PKW-Abstellplätzen, Errichten zweier PKW-Abstellplätze in freier Aufstellung, Durchführung von Geländeveränderung sowie Aufstellen von Luftwärmepumpen auf der Liegenschaft 8045 Graz, XII. Andritz, Rotmoosweg 63, auf dem Grundstück Nr.: 615, EZ.: 1036, KG.: 63126 Graz Stadt-Weinitzen, angesucht.

Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welche mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme

Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen

bis zum 07.03.2025

bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 206, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5042 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung

Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 07.03.2025 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).

Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat: 
Dipl.-Ing. (FH) Tanja Fegelin

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Graz
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