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Bildungsdirektion für Kärnten | Vorstehung der Abteilung für Elektronik und Technische Informatik an der Höheren technischen Bundeslehranstalt, Zahl: 201537-9/0010-SCH/2024

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Hinweis

Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Stellenausschreibung: Vorstehung der Abteilung für Elektronik und Technische Informatik an der Höheren technischen Bundeslehranstalt, Zahl: 201537-9/0010-SCH/2024

Ausgeschriebene Stelle
Vorstehung der Abteilung für Elektronik und Technische Informatik
Ende der Bewerbungsfrist
Freitag, den 21. Februar 2025
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Organisation
Bildungsdirektion für Kärnten
Übermittlung
E-Mail
office@bildung-ktn.gv.at

Veröffentlicht auf EVI am 20.01.2025

Bildungsdirektion für Kärnten

Zahl: 201537-9/0010-SCH/2024

Schule gestalten, Schule bewegen

Gesucht wird eine geeignete Person für die

Vorstehung der Abteilung für Elektronik und Technische Informatik an der Höheren technischen Bundeslehranstalt 
9020 Klagenfurt, Mössingerstraße 25
(Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe I1/pd).

1. Aufgabenfelder

Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen und des § 55 Abs.1 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr.472 [SchUG]), verbunden.

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil  (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.

3. Gehalt/Entgelt

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € eine Dienstzulage, die zwischen 436,33 € und 1.234,90 € liegt. 

Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

4. Bewerbung

In der Bewerbung sind verpflichtend

  1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
  2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
  3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Kärnten einzubringen und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-ktn.gv.at.

Veröffentlichung: 20.01.2025

Ende der Bewerbungsfrist: 21.02.2025

Klagenfurt, 14.01.2025

Die Bildungsdirektorin
HR Mag. Isabella Penz

Verantwortlich für den Inhalt:
Bildungsdirektion für Kärnten