Jürg Zeder | Erbenaufruf 18.01.2025

Aufgebote: Erbenaufruf

Rechtsgrundlage
Artikel 555 ZGB
Meldestelle
Organisation:
Teilungsamt (Erbschaftsamt) Adligenswil
Übermittlung:
Post
Dorfstrasse 4, CH-6043 Adligenswil
Veröffentlicht auf EVI am 18.01.2025

Erbenaufruf

Am 18. November 2024 starb Jürg Zeder, geb. 2. September 1968, ledig, von Luzern LU, wohnhaft gewesen in CH-6043 Adligenswil, Obgardihalde 4a.

Als gesetzliche Erben kommen solche des grosselterlichen Stammes in Betracht. Die Erben sind der Behörde nur teilweise bekannt. Die Erben mütterlicherseits sind der Behörde nicht bekannt, nämlich die Nachkommen von Egger Aloisia, von Österreich.

Im Sinne von Artikel 555 ZGB werden allfällige gesetzliche Erben des Erblassers aufgefordert, sich innerhalb eines Jahres – seit Publikation dieses Erbenaufrufs – beim Teilungsamt (Erbschaftsamt) Adligenswil, Dorfstrasse 4, CH-6043 Adligenswil, zum Erbgang anzumelden. Diese haben eine Urkunde, welche ihre Erbberechtigung ausweist, einzureichen. Erfolgen innerhalb der Jahresfrist keine Anmeldungen, wird die Erbschaft an die der Behörde bekannten Erben, unter Vorbehalt der Erbschaftsklage, ausgehändigt.

Adligenswil, 14. Januar 2025

Teilungsamt Adligenswil

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