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Bundeskanzleramt | Entschließung 15.01.2025

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Sonstiges: Entschließung

GZ des BKA
  • 2025-0.027.052

Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025

Entschließung

GZ S210010/3-BEV/2025

Gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betrauten Karl NEHAMMER, MSc seinem Wunsch entsprechend vom Amt.

Gleichzeitig betraue ich gemäß Artikel 71 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betrauten Mag. Alexander SCHALLENBERG, LL.M. auch mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung.

Wien, am 10. Jänner 2025

Alexander Van der Bellen
Alexander Schallenberg

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