Entschließung
GZ S210010/3-BEV/2025
Gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betrauten Karl NEHAMMER, MSc seinem Wunsch entsprechend vom Amt.
Gleichzeitig betraue ich gemäß Artikel 71 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betrauten Mag. Alexander SCHALLENBERG, LL.M. auch mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung.
Wien, am 10. Jänner 2025
Alexander Van der Bellen
Alexander Schallenberg