Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 124/2025
Kollektivvertrag: KV 124/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 124/2025
- Katasterzahl
- XXI/95/5
Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.103.043
KV 124/2025. Am 21. November 2024 haben der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Privatfernsehsendern-ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV Gruppe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die in Anhang 1 aufgezählten Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes; c) für Arbeitnehmer und Lehrlinge, ausgenommen sind Geschäftsführer und leitende Angestellte. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Mindestgrundgehälter, der Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 124/2025, Katasterzahl XXI/95/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft