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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 124/2025

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Kollektivvertrag: KV 124/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 124/2025
Katasterzahl
XXI/95/5

Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.103.043

KV 124/2025. Am 21. November 2024 haben der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Privatfernsehsendern-ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV Gruppe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die in Anhang 1 aufgezählten Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes; c) für Arbeitnehmer und Lehrlinge, ausgenommen sind Geschäftsführer und leitende Angestellte. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Mindestgrundgehälter, der Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 124/2025, Katasterzahl XXI/95/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft