Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 120/2025
Kollektivvertrag: KV 120/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 120/2025
- Katasterzahl
- X/43/1
Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.103.043
KV 120/2025. Am 4. Dezember 2024 haben der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedien-Verband und die Gewerkschaft GPA, Geschäftsbereich Interessenvertretung, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitgeber/innen, die Zeitschriften herausgeben oder verlegen, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Merkmalen; 1. für Zeitschriften, die mindestens 4 mal im Jahr, höchstens 26 mal im Jahr erscheinen, 2. Wochenzeitungen mit einer Druckauflage von unter 5.000 Stück je Nummer; c) für alle im kaufmännischen und administrativen Dienst tätigen Angestellten. Angestellte Verkäufer/innen werden von diesem Kollektivvertrag nur dann erfasst, wenn sie überwiegend im Anzeigenverkauf für Zeitschriften tätig sind. Dieser Kollektivvertrag gilt nicht für jene Angestellten, die bereits durch den Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten bei Wochenzeitungen erfasst werden. Der unter Registerzahl KV 120/2025, Katasterzahl X/43/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem die Anhänge I (Gehaltstabelle) und II.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025
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