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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 113/2025

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Kollektivvertrag: KV 113/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 113/2025
Katasterzahl
XII/48/3

Veröffentlicht auf EVI am 13.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.103.043

KV 113/2025. Am 3. Dezember 2024 haben der Fachverband der Glasindustrie Österreichs, die Bundesinnung der Kunsthandwerke und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Gablonzer Betriebe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der vertragsabschließenden Arbeitgeberorganisation, die ganz oder überwiegend Waren nach Gablonzer Art herstellen; c) für alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 113/2025, Katasterzahl XII/48/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft