Kollektivvertrag KV 103/2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 07.02.2025
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 103/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/8
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.085.694
KV 103/2025. Am 9. Dezember 2024 haben die Ärztekammer für Vorarlberg, Kurie der niedergelassenen Ärzte, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag für die bei niedergelassenen Ärzten, die der Ärztekammer für Vorarlberg angehören, beschäftigten Angestellten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 103/2025, Katasterzahl XXII/96/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025
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