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Sunfire AG (612164t) | Verschmelzung

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Zusammenschluss: Grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme

Rechtsgrundlage
  • § 221a Abs 1 AktG und § 19 SEG
Übertragende Gesellschaft
  • SUNFIRE AG (FN 612164t)
Übernehmende Gesellschaft
  • SUNFIRE AG (Amtsgericht Dresden HRB 46075)

Veröffentlicht auf EVI am 24.12.2024

Hinweis 

gemäß § 221a Abs 1 AktG

Gemäß § 221a Abs 1 AktG und § 19 SEG wird bekanntgemacht, dass ein Verschmelzungsvertrag über die beabsichtigte Verschmelzung der SUNFIRE AG (FN 612164t, Handelsgericht Wien) als übertragende Gesellschaft mit der SUNFIRE AG (Amtsgericht Dresden HRB 46075) als übernehmende Gesellschaft unterzeichnet wurde. Diese beiden Gesellschaften werden zur SUNFIRE SE mit Sitz in Dresden verschmolzen. Aufgrund der abgegebenen Verzichtserklärung der Alleinaktionärin wurde auf die Offenlegung der Verschmelzungsunterlagen verzichtet. Sämtliche Aktien der übertragenden Gesellschaft befinden sich in der Hand der übernehmenden Gesellschaft, sodass eine vereinfachte Verschmelzung gemäß § 20 SEG vorliegt.

Der Verschmelzungsvertrag wurde beim Handelsgericht Wien als zuständiges Firmenbuchgericht zu FN 612164t und bei dem Amtsgericht Dresden zu HRB 46075 eingereicht.

Im Sinne des § 19 iVm 23 SEG und der Tatsache, dass es sich um eine grenzüberschreitende Verschmelzung handelt, wird im Rahmen dieser Bekanntmachung auf die Gläubigerschutzrechte hingewiesen:

  1. SUNFIRE AG 
    Maderstraße 1/12
    1040 Wien

  2. SUNFIRE AG 
    Gasanstaltstraße 2
    DE-01237 Dresden 

Verantwortlich für den Inhalt:
Sunfire AG (612164t)