Allianz Global Investors Fund
Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)
Sitz: 6A, route de Trèves, 2633 Senningerberg, Grand-Duchy of Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 71.182
HIERMIT wird mitgeteilt, dass die
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER ANTEILINHABER
(die „Versammlung”) des Allianz Global Investors Fund (die “Gesellschaft“) an deren Sitz in 6A, route de Trèves, 2633 Senningerberg, Luxemburg, am Freitag, den 24. Januar 2025 um 11:00 Uhr MEZ zum Zwecke der Beratung und Abstimmung über die folgenden Tagesordnungspunkte abgehalten wird:
TAGESORDNUNG
- Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats und des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers sowie Genehmigung der Finanzaufstellungen und ggf. der Ertragsverwendung für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024
- Entlastung des Verwaltungsrats der Gesellschaft bezüglich der Ausübung seines Mandats im Geschäftsjahr zum 30. September 2024
- Entlastung von PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, Luxemburg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024
- Wahl von Herrn Oliver DRISSEN als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Wahl von Frau Hanna DUER als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Wahl von Frau Carina FEIDER als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Wahl von Frau Silvana PACITTI als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Wahl von Herrn Heiko TILMONT als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Wahl von PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, Luxemburg, als Abschlussprüfer bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
ABSTIMMUNG
Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten der Versammlung unterliegen keinem Quorum und werden daher mit der Mehrheit der bei dieser Versammlung abgegebenen Stimmen gefasst. Beschlussfähigkeits- und Mehrheitserfordernisse werden gemäß den zum 15. Januar 2025 um 24:00 Uhr MEZ (der „Stichtag“) in Umlauf befindlichen Anteilen festgelegt. Die Stimmrechte der Anteilinhaber werden anhand der am Stichtag gehaltenen Anteile bestimmt.
ABSTIMMUNGSREGELUNG
Zur Teilnahme und Abstimmung bei der Versammlung sind alle Anteilinhaber berechtigt, die eine Bestätigung ihrer Depotbank oder Institution vorlegen können, aus der die Anzahl der von diesem Anteilinhaber zum Stichtag gehaltenen Anteile ersichtlich ist. Diese Bestätigung muss am 22. Januar 2025 bis spätestens 18:00 Uhr MEZ bei der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg, Domiciliary Department, in 49, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (die “Register- und Transferstelle”), in Luxemburg eingetroffen sein.
Alle Anteilinhaber, die zur Teilnahme und Abstimmung auf der Versammlung berechtigt sind, haben das Recht, einen Vertreter zu bestimmen, der an ihrer Stelle abstimmen darf. Um gültig zu sein, muss die Stimmrechtsvollmacht vollständig ausgefüllt und handschriftlich durch den Auftragserteilenden oder dessen Anwalt oder, falls der Auftragserteilende eine Gesellschaft ist, mit dem Firmensiegel oder handschriftlich durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet werden und an die Register- und Transferstelle gesendet werden, so dass sie spätestens am 22. Januar 2025 um 18:00 Uhr MEZ dort eingetroffen ist.
Stimmrechtsvollmachten für die Verwendung durch registrierte Anteilinhaber sind bei der Register- und Transferstelle erhältlich. Eine zum Vertreter ernannte Person muss nicht Anteilinhaber der Gesellschaft sein. Die Ernennung eines Vertreters schließt den Anteilinhaber nicht von der Teilnahme an der Versammlung aus.
Exemplare des geprüften Jahresberichts der Gesellschaft liegen zur Einsichtnahme am Sitz der Gesellschaft aus. Die Anteilinhaber können auch ein Exemplar des Jahresberichts auf dem Postweg oder unter Reports.Lux@allianzgi.com anfordern.
Eine aktuelle Aufstellung der bzgl. dieser Versammlung relevanten Wertpapier-Kennnummern kann tagesaktuell online unter www.allianzgi.lu/AGIF abgerufen werden.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung des Originaldokuments. Für den Fall von Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Übersetzung ist die englischsprachige Originalfassung ausschlaggebend, solange dies nicht gegen die örtlichen Gesetze der betreffenden Rechtsordnung verstößt.
Senningerberg, Dezember 2024
Der Verwaltungsrat