Bezugsrechtsaufforderung
In der am 18.12.2024 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der Dachstein Tourismus AG, FN 75705g, mit dem Sitz in Gosau, wurde der Beschluss gefasst, das Grundkapital von EUR 18,547.699,65 gegen sofort voll einzuzahlende Bareinlagen um den Betrag von EUR 7,534.200,00 auf EUR 26,081.899,65 durch Ausgabe von 5,196.000 neuen auf Namen lautende Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Stückaktien sind rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag in der Höhe von EUR 2,8294 setzt sich aus dem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,45 je Aktie zuzüglich eines Agios in Höhe von EUR 1,3794 je Aktie zusammen.
Die bisherigen Aktionäre wurden im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital zur Übernahme der Kapitalerhöhung zugelassen. Bei (gänzlicher oder teilweiser) Nichtausübung des Bezugsrechtes wurde der Vorstand ermächtigt, den nicht übernommenen Teil des Erhöhungsbetrages bestmöglich zu verwerten.
Die Hauptversammlung hat den Beschluss gefasst, dass das Bezugsrecht innerhalb eine Ausübungsfrist von zwei Wochen ausgeübt werden kann, wobei Fristbeginn der auf die Veröffentlichung folgende Werktag ist.
Die Aktionäre werden hiermit eingeladen, ihr Bezugsrecht bei der Dachstein Tourismus AG, Gosauseestraße 52, 4824 Gosau, durch Abgabe der Bezugserklärung und Unterfertigung entsprechender Zeichnungsscheine in zweifacher Ausfertigung auszuüben. Für die Ausübung des Bezugsrechtes ist die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft maßgeblich.
Die Einzahlung auf die neuen Aktien ist in voller Höhe des Ausgabebetrages bis spätestens 16.01.2025 in bar auf das Konto der Gesellschaft bei der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, IBAN: AT58 5400 0002 0035 5253 zu leisten.
Gosau, im Dezember 2024
Der Vorstand