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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 683/2024

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Kollektivvertrag: KV 683/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 15. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 683/2024
Katasterzahl
XIX/93/26

Veröffentlicht auf EVI am 23.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.920.561

KV 683/2024.    Am 12. November 2024 haben die Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, Sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 15. November 2024 in Kraft getreten ist und am 1. Jänner 2025 (Gehaltstafeln des § 9) in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg; b) für sämtliche Mitglieder der o. a. Notariatskammer; c) für alle in den Kanzleien der öffentlichen Notare im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlingen, mit Ausnahme der Notariatskandidaten. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer (auch Aushilfskräfte) auf welche das Angestelltengesetz, idgF, Anwendung findet. Ausgenommen sind Praktikanten und Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 683/2024, Katasterzahl XIX/93/26, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Dezember 2024

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