Haftungsausschluss
gemäß § 38 Abs. 4 UGB
Mit Unternehmenskaufvertrag vom 13.12.2024 hat die A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft den ICT-Service-Betrieb (ein Unternehmen im Sinne des § 38 UGB) von der A1 ICT Services GmbH übernommen.
Im Unternehmenskaufvertrag wurde die Haftung der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft gemäß § 38 Abs. 4 UGB für Verbindlichkeiten ausgeschlossen, die aus Rechtsverhältnissen der A1 ICT Services GmbH resultieren, die gemäß den Bestimmungen des Unternehmenskaufvertrags nicht auf die A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft übergehen. Der Haftungsausschluss schließt auch Verbindlichkeiten aus Rechtsverhältnissen mit ein, die infolge eines Widerspruchs eines Vertragspartners gemäß § 38 Abs. 2 UGB nicht auf die A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft übergehen.
Dieser Haftungsausschluss wird hiermit bekannt gemacht.