Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
GZ 2024-0.893.027
Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt bekannt:
Aufgrund §§ 13 und 23ff Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993 idgF, werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland erlassen. Die Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland sind mit 1. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Der vollständige Wortlaut der Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie ist auf der Website der Abwicklungsstelle, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, veröffentlicht:
https://www.umweltfoerderung.at/mittelherkunft/betriebliche-umweltfoerderung-im-inland
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/ufi/industrie.html
Wien, am 13. Dezember 2024
Für die Bundesministerin:
AL Mag. Isabella Plimon