Alle VeröffentlichungenDetails: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland 17.12.2024

Förderung: Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland

Geschäftszahl
2024-0.893.027
Rechtsgrundlage
§§ 13 und 23ff Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993 idgF
Wirksamkeit ab
Sonntag, den 01. Dezember 2024
Veröffentlicht auf EVI am 17.12.2024

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

GZ 2024-0.893.027

Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt bekannt:

Aufgrund §§ 13 und 23ff Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993 idgF, werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland erlassen. Die Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie im Rahmen der Umweltförderung im Inland sind mit 1. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Der vollständige Wortlaut der Förderungsrichtlinien 2024 für die Transformation der Industrie ist auf der Website der Abwicklungsstelle, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, veröffentlicht:

https://www.umweltfoerderung.at/mittelherkunft/betriebliche-umweltfoerderung-im-inland

https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/ufi/industrie.html

Wien, am 13. Dezember 2024

Für die Bundesministerin:
AL Mag. Isabella Plimon