Zum Inhalt

Förderung Richtlinienerlass

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Veröffentlicht auf EVI am 13.12.2024

Förderung: Richtlinienerlass

Informationen zur Einbringung von Ansuchen
Organisation
Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
Übermittlung
Post
Strauchgasse 3, 1010 Wien
Web
https://www.oeht.at/

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

Richtlinienerlass

Am 10. Dezember 2024 hat der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Haftungs-Richtlinie) erneut erlassen. 

Die Richtlinien und die dazugehörigen Informationen zur Einbringung von Ansuchen können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), Strauchgasse 3, 1010 Wien, bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website der OeHT unter www.oeht.at zur Verfügung. 

Für den Bundesminister:
Mag. Titlbach-Supper

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft