Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | Richtlinienerlass 13.12.2024
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Förderung: Richtlinienerlass
- Informationen zur Einbringung von Ansuchen
- Organisation
- Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
- Übermittlung
- Post
- Strauchgasse 3, 1010 Wien
- Web
- https://www.oeht.at/
Veröffentlicht auf EVI am 13.12.2024
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Richtlinienerlass
Am 10. Dezember 2024 hat der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Haftungs-Richtlinie) erneut erlassen.
Die Richtlinien und die dazugehörigen Informationen zur Einbringung von Ansuchen können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), Strauchgasse 3, 1010 Wien, bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website der OeHT unter www.oeht.at zur Verfügung.
Für den Bundesminister:
Mag. Titlbach-Supper
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft