Blockpit AG
Sitz in Linz, FN 477383 i
Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG
Der Vorstand der Blockpit AG ist gemäß der Ermächtigung in Punkt 7 der aktuellen Satzung vom 1. Oktober 2024, welche Ermächtigung am 19. August 2021 im österreichischen Firmenbuch eingetragen wurde, ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsermächtigung um insgesamt bis zu EUR 260.000 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 260.000 Stück neuen Stammaktien oder Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch unter gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Die Ermächtigung des Vorstandes gemäß Punkt 7 der Satzung ist zum heutigen Tag noch im Umfang von 106.640 Stückaktien aufrecht.
Mit Beschluss vom 29. November 2024 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung erneut Gebrauch gemacht, wobei der Beschluss aufschiebend bedingt mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ist. Dabei wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, welches nach Eintragung der Kapitalerhöhung vom 21. August 2024 EUR 719.043 betragen wird, um EUR 23.839 auf EUR 742.882 durch Ausgabe von 23.839 Stück neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien bzw. stimmrechtslosen Vorzugsaktien, gegen Verzicht auf den jeweiligen Rückzahlungsanspruch der jeweiligen Zeichner bzw. Anleihegläubiger gegenüber der Blockpit AG aus den Anleihebedingungen für die Wandelanleihe 2023 der Blockpit AG (die „Wandelanleihe 2023“) als Sacheinlage zu erhöhen (Wandlung).
Gleichzeitig wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Ausschließlich die Anleihegläubiger unter der Wandelanleihe 2023 sind zur Zeichnung zugelassen.
Gemäß § 171 Abs. 1 AktG hat der Vorstand der Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 153 Abs. 4 AktG spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen.
Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG liegt ab dem Datum dieser Veröffentlichung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft auf und wird von der Gesellschaft jedem Aktionär kostenfrei über Anfrage zugesandt.
Der Bericht kann von jedem Aktionär unter der nachstehenden Adresse angefordert werden:
Blockpit AG
Peter-Behrens-Platz 9, 4020 Linz
E-Mail: legal@blockpit.io
Linz, am 4. Dezember 2024
Der Vorstand der Blockpit AG