Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Geschäftszahl: 2024-0.661.103
Wien, 3. Dezember 2024
EDIKT
Vorhaben „HL-Strecke Wien - Salzburg; Neubaustrecke Köstendorf - Salzburg (neu), km 289,934 - km 311,465“
Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000
Kundmachung im Großverfahren
- der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens und von weiteren ergänzenden Unterlagen,
- der Anberaumung einer öffentlichen Erörterung am 13. Jänner 2025 und
- der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 14. bis 17. Jänner 2025
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde) für das Eisenbahnvorhaben „HL-Strecke Wien - Salzburg; Neubaustrecke Köstendorf - Salzburg (neu), km 289,934 - km 311,465“ die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Genehmigung gemäß §§ 23b, 24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP- G 2000) sowie alle für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen bundesgesetzlichen Genehmigungen, beantragt.
Das Vorhaben hat im Wesentlichen die Errichtung einer 21,5 km langen Neubaustrecke (davon 16,2 km als Flachgauertunnel) zwischen Köstendorf und Salzburg zum Ziel.
Der Antrag wurde gemeinsam mit einer Beschreibung des Vorhabens sowie der Darlegung der rechtlichen Grundlagen mit Edikt vom 26. März 2024 kundgemacht und in der Zeit vom 3. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 gemeinsam mit den Einreichunterlagen (Bauentwurf, Umweltverträglichkeitserklärung, etc.), unter gleichzeitiger Einräumung einer Stellungnahme- bzw. Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsicht, aufgelegt.
Die behördlich bestellten Sachverständigen haben zum gegenständlichen Vorhaben nunmehr ein Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß § 24c UVP-G 2000 erstellt und darin auch die eingelangten Stellungnahmen und Einwendungen fachlich beantwortet.
I. Öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie weiterer Unterlagen:
In das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie in die von der Projektwerberin vorgelegten ergänzenden Auskünfte gemäß § 24c Abs 6 UVP-G 2000 kann in der Zeit von Dienstag, 10. Dezember 2024, bis einschließlich Mittwoch, 8. Jänner 2025, Einsicht genommen werden:
Online: Die Unterlagen können im Internet über die Internetseite der UVP-Behörde unter https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren/wiensalzburg/koestendorf_neu.html eingesehen und heruntergeladen werden
Vor Ort: In die Unterlagen in Papierform kann bei den folgenden Amtsstellen Einsicht (Ort und Zeit der Einsichtnahme sind dort zu erfragen) genommen werden:
- Magistrat der Stadt Salzburg, Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
- Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Dr. Hans Katschthaler Platz 1, 5201 Seekirchen am Wallersee
- Gemeinde Köstendorf, Kirchenstraße 5, 5203 Köstendorf
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 652807.
Parteien des Verfahrens können sich Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen und zu den aufgelegten Unterlagen Stellung nehmen. Zudem können diese zu den aufgelegten Unterlagen weitere Konkretisierungen ihrer Einwendungen, sonstige Stellungnahmen und Beweisanträge schriftlich bis spätestens Mittwoch, 8. Jänner 2025, beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2, Oberste Eisenbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, oder per E-Mail an e2@bmk.gv.at einbringen. Nach Ablauf dieser Frist erstattete Vorbringen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird auf die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs im Internet (https://www.bmk.gv.at/impressum/policy.html) hingewiesen, sowie darauf, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt und übermittelte Daten im Rahmen des Verfahrens weiterverarbeitet werden.
II. Anberaumung einer öffentlichen Erörterung:
Zum obig genannten Vorhaben wird gemäß § 44c AVG eine öffentliche Erörterung anberaumt, in der allgemeine Fragen und Festlegungen zum Vorhaben erörtert werden. An dieser werden auch die Sachverständige teilnehmen:
Datum: | Montag, 13. Jänner 2025; Beginn: 10:00 Uhr |
Ort: | Kulturzentrum Hallwang, Dorfstraße 18, 5300 Hallwang |
Im Rahmen dieser Erörterung ist es jedermann gestattet, Fragen zu stellen und sich zum Vorhaben zu äußern. Bitte beachten Sie, dass beim Einlass zur Identitätskontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist. Über die öffentliche Erörterung ist keine Niederschrift zu erstellen. Um dabei einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können, wird vor Ort eine Rednerliste geführt, in die sich Personen, die eine Wortmeldung abgeben wollen, bereits ab 9:00 Uhr eintragen können.
III. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung:
Zu diesem Vorhaben wird weiters gemäß § 24 Abs 7 iVm § 16 Abs 1 UVP-G 2000 und gemäß § 44d Abs 1 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum: | Dienstag, 14. Jänner 2025, Beginn 9:00 Uhr Mittwoch, 15. Jänner 2025, Beginn 9:00 Uhr Donnerstag, 16. Jänner 2025, Beginn 9:00 Uhr Freitag, 17. Jänner 2025, Beginn 9:00 Uhr (Reservetag) |
Ort: | Kulturzentrum Hallwang, Dorfstraße 18, 5300 Hallwang |
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass beim Einlass zur Identitätskontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der mündlichen Verhandlung gewährleisten zu können, werden Beteiligte, die in der Verhandlung eine Wortmeldung abgeben oder Fragen stellen wollen, jeweils vor Beginn um Eintragung in die vor dem Verhandlungssaal aufliegenden, nach Fachbereichen gegliederten Rednerlisten ersucht. Personen, die eine Wortmeldung abgeben wollen, können sich jeweils bereits ab 8:30 Uhr eintragen.
Beteiligte mit Parteistellung sind jene nach § 19 UVP-G 2000 und insbesondere jene, die im Zuge der öffentlichen Auflage vom 3. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 Einwendungen erhoben haben. Nicht an der Sache beteiligte Personen dürfen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen.
Der erste Verhandlungstag beginnt mit der Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeinen Rechtsbelehrungen und einer allgemeinen Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Anschließend erfolgt über die Verhandlungstage hinweg die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich der Parteien- und Beteiligtenvorbringen. Dies erfolgt grundsätzlich anhand der gegliederten Rednerliste und in folgender Reihenfolge von Fachbereichen:
- Eisenbahnwesen - betriebliche Belange
- Eisenbahnwesen - technische Belange und Straßenverkehrswesen
- Geologie und Hydrogeologie
- Wasserbautechnik und Oberflächenwässer
- Boden- und Grundwasserchemie und Abfall
- Elektrotechnik, elektromagnetische Felder und Licht sowie Beschattung
- Luft und Klima
- Lärmschutz
- Erschütterungsschutz
- Humanmedizin
- Raum- und Stadtplanung, Landschaft und Sachgüter
- Kulturgüter
- Boden, Fläche und Agrarwesen
- Forstwesen, Wald und Wildökologie
- Biologische Vielfalt inkl. Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume (Ökologie)
- Gewässerökologie
Die Verhandlung ist jeweils ganztägig, wobei sich Pausen, Unterbrechungen und allfällig erforderliche Änderungen des Zeitplans nach dem jeweiligen Fortgang richten und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben werden. Der Freitag, 17. Jänner 2025, ist dabei als Reservetag vorgesehen.
Hinweise zu Vertretungsbefugnissen:
Beteiligte können persönlich zur Verhandlung erscheinen oder in deren Vertretung einen Bevollmächtigten entsenden. Bevollmächtigte können eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder bei Bürgerinitiativen deren Vertreter gemäß § 19 Abs 5 UVP-G 2000 sein. Bevollmächtigte müssen mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Des Weiteren wird auf § 10 AVG verwiesen.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung jeweils zweier im Bundesland Salzburg weit verbreiteter Zeitungen, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie im Internet auf der Website der Behörde (www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren) kundgemacht wird.
Rechtsgrundlagen:
§§ 44a bis 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF
§§ 24e Abs 2, 24f Abs 14 und 24 Abs 7 iVm §§ 14 und 16 Abs 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) idgF
Für die Bundesministerin:
Mag. Erich Simetzberger