Haftungsausschluss
Bekanntmachung von Vereinbarungen gemäß § 38 UGB
Die GEHART Installationsservice GmbH & Co KG, FN 283830y, mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Helmholtzstraße 47, 4020 Linz (OÖ) („Verkäuferin“) und die Wohlschlager & Redl Sanierung & Service GmbH & Co KG, FN 371779i, mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Freistädter Straße 226, 4040 Linz („Käuferin“) sind Parteien eines am 30.12.2024 abgeschlossenen Kaufvertrages („Kaufvertrag“), mit welchem die Verkäuferin das von ihr betriebene Wasser- und Heizungsinstallationsunternehmen „GEHART“ mit Wirkung zum 01.01.2025, 00:00 Uhr („Übertragungsstichtag“), an die Käuferin verkauft und übertragen hat.
Festgehalten wird, dass bis auf die im Kaufvertrag bzw. in dessen Anlagen definierten Verträge, keine anderen Rechtsverhältnisse von der Verkäuferin auf die Käuferin übertragen wurden. Zwischen Verkäuferin und Käuferin ist vereinbart, dass keine wie auch immer gearteten Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Haftungen der Verkäuferin aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb, die vor dem Übertragungsstichtag entstanden sind („Verbindlichkeiten“) auf die Käuferin übergehen und die Käuferin dafür auch keinerlei Haftung gegenüber Dritten übernimmt.
Mit den vorerwähnten Vereinbarungen im Rahmen des oben angeführten Kaufvertrages wird in Abweichung der Regelung gemäß § 38 Unternehmensgesetzbuch (UGB) vereinbart, dass die Käuferin keine Verbindlichkeiten der Verkäuferin übernimmt und nicht für diese haftet und mit Ausnahme der gesondert vertraglich definierten Vertragsverhältnisse (nämlich Kundenverträge und ausgewählte Lieferantenverträge) keine unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse der Verkäuferin übernimmt, welcher Umstand hiermit auf verkehrsübliche Weise bekanntgemacht wird.
Die gegenständliche Verlautbarung bzw. Bekanntmachung erfolgt lediglich zum Zweck der Bekanntmachung (auf verkehrsübliche Weise) der vorerwähnten, von der Bestimmung des § 38 Abs. 4, 1. Satz UGB abweichenden Vereinbarung und diese Verlautbarung bzw. Bekanntmachung empfangende natürliche oder juristische Personen oder sonstige Rechtsträger können daraus – außer den sich aus § 38 UGB ergebenden Rechtsfolgen – keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen ableiten.
GEHART Installationsservice GmbH & Co KG
FN 283830y, LG Linz
Sitz: Linz
Wohlschlager & Redl Sanierung & Service GmbH & Co KG
FN 371779i, LG Linz
Sitz: Linz