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Amt der Kärntner Landesregierung | Großverfahren 10.01.2025

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Großverfahren: Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Klagenfurt am Wörthersee, Zahl: 08-KA-16505/2022-13

Zahl
  • 08-KA-16505/2022-13
Rechtsgrundlage
  • § 99 Abs 1 lit d und 121 Abs 1 WRG 1959 idgF der Novelle BGBl Nr. 73/2018
  • §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF
Vorhaben
  • Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Klagenfurt am Wörthersee im Bereich der Mozartstraße. Hiergegenständlich wurde die bestehende Abwasserbeseitigungsanlage der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee inklusive Haltungen, Kontrollschächten, Hausanschlussleitungen und Hausanschlussschächten saniert.
Einsicht in Unterlagen bis
  • Freitag, den 28. Februar 2025
Ort
  • Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
    Flatschacher Straße 70
    9021 Klagenfurt am Wörthersee
    1. Stock, Zi. Nr. 131
  • Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Entsorgung
    Paulitschgasse 13
    9020 Klagenfurt am Wörthersee
Schriftlich Einwendungen bis
  • Freitag, den 28. Februar 2025
Kontakt
Übermittlung:
E-Mail
abt8.umweltrecht@ktn.gv.at
Telefax
050/536-18200

Veröffentlicht auf EVI am 10.01.2025

Amt der Kärntner Landesregierung

EDIKT

Kundmachung über den Antrag der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abt. Entsorgung, Paulitschgasse 13, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, zur Durchführung des wasserrechtlichen Endüberprüfungsverfahrens gemäß § 121 Abs 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) idgF der Novelle BGBl Nr. 73/2018, betreffend den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 05.05.2023, Zahl: 08-KA-16505/2022-13, mit welchem die wasserrechtliche Bewilligung für die Sanierung der bestehenden Abwasserbeseitigungsanlage in der Mozartstraße im Stadtgebiet Klagenfurt am Wörthersee erteilt wurde.

Gegenstand des Antrages und Beschreibung des Vorhabens:

Gegenstand des Endüberprüfungsverfahrens ist die Überprüfung der bescheid- und projektgemäßen Ausführung der Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Klagenfurt am Wörthersee im Bereich der Mozartstraße. Hiergegenständlich wurde die bestehende Abwasserbeseitigungsanlage der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee inklusive Haltungen, Kontrollschächten, Hausanschlussleitungen und Hausanschlussschächten saniert.

Gemäß § 121 Abs 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) hat sich die zur Erteilung der Bewilligung zuständige Wasserrechtsbehörde von der Übereinstimmung der Anlage mit der erteilten Bewilligung zu überzeugen.

Zeit und Ort der Einsichtnahme: 

Die Einsichtnahme in die Projektunterlagen ist bis 28.02.2025 nach telefonischer Voranmeldung möglich: 

Einwendungen:

Gegen den gegenständlichen Antrag sind ab Datum der Veröffentlichung des Ediktes in den Zeitungen bis 28.02.2025 schriftlich (auch per E-Mail: abt8.umweltrecht@ktn.gv.at oder per Fax-Nr.: 050/536-18200) Einwendungen möglich. Die Kundmachung des Antrages durch Edikt hat gem. § 44b Abs 1 AVG zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde Einwendungen erheben. Als rechtzeitig erhoben gelten Einwendungen nur dann, wenn sie innerhalb der Auflagefrist bis spätestens einschließlich 28.02.2025 bei der Wasserrechtsbehörde eingebracht werden.

Hinweise:

Dieses Edikt wird im redaktionellen Teil der Kleinen Zeitung Kärnten, der Kärntner Kronenzeitung und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie durch Anschlag an der Amtstafel der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, des Amtes der Kärntner Landesregierung und auf der Homepage des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) unter Service/Amtliche Informationen kundgemacht.

Rechtsgrundlagen:

§ 99 Abs 1 lit d und 121 Abs 1 WRG 1959 idgF der Novelle BGBl Nr. 73/2018 sowie §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF.

Für den Landeshauptmann:
Mag.Silke Jabornig-Widowitz, MBA

Verantwortlich für den Inhalt:
Amt der Kärntner Landesregierung