Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 2/2025
Kollektivvertrag: KV 2/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 2/2025
- Katasterzahl
- VIII/38/1
Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.010.277
KV 2/2025. Am 4. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag für die Kunststoffverarbeiter abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Änderungen bzw. Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen (zum Kollektivvertrag vom 11. April 2024, KV 304/2024) und wurde unter Registerzahl KV 2/2025, Katasterzahl VIII/38/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft