Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 2/2025

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 2/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 2/2025
Katasterzahl
VIII/38/1

Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.010.277

KV 2/2025.  Am 4. Dezember 2024 haben die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag für die Kunststoffverarbeiter abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Änderungen bzw. Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen (zum Kollektivvertrag vom 11. April 2024, KV 304/2024) und wurde unter Registerzahl KV 2/2025, Katasterzahl VIII/38/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft