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Pierer Industrie AG (290677t) | Kuratorensache 03.01.2025

Aufgebote: Kuratorensache

Aktenzeichen
20 Nc 5/24x
Veröffentlicht auf EVI am 03.01.2025

LANDESGERICHT WELS 

20 Nc 5/24x

BESCHLUSS

Kuratorensache

Schuldner:

Pierer Industrie AG
4600 Wels, Edisonstraße 1
FN 290677t
vertreten durch Urbanek, Lind, Schmied, Reisch Rechtsanwälte OG, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1a/7/9

Kurator:

Mag. Gregor Royer, Rechtsanwalt,
4600 Wels, Ringstraße 13
Tel. 07242/58120 ; FAX 07242/58120-22;
E-Mail: office@eigner-royer.at

1) In der Tagsatzung der Anleihegläubiger vom 19.12.2024 wurden als Vertrauensleute im Sinne § 10 Kuratorenergänzungsgesetz gewählt:

  • Mag. Petra Wögerbauer als Vertreterin des Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Kaisergasse 16b
  • Dr. Franz Loizenbauer als Vertreter des AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Landstraße 76;
  • Iris Scharitzer als Vertreterin des Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

2) Der Schuldner hat dem Gericht am 27.12.2024 den Restrukturierungsplan vorgelegt. Sein Inhalt ist in der Ediktsdatei in der Rubrik „Europäisches Restrukturierungsverfahren“ mit Eingabe des Namens ersichtlich. Zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wurde eine Tagsatzung am 20.02.2025 anberaumt.

3) § 95a Abs 1 der Insolvenzordnung (IO) bestimmt, dass der Kurator die Forderungen zu ermitteln und anzumelden hat. Er ist verpflichtet, die Gläubiger auf ihr Verlangen vor Anmeldung der Forderung zu hören und sie von der Anmeldung zu benachrichtigen. Das Recht der Gläubiger, die Forderungen selbst anzumelden, bleibt unberührt.

4) § 15 des Kuratorenergänzungsgesetzes (KurEG) bestimmt, dass das Kuratelgericht (Landesgericht Wels) eine zweite Versammlung der betroffenen Anleihegläubiger (= Tagfahrt) zum Zwecke ihrer Anhörung durchzuführen hat, wenn der Kurator Rechtshandlungen vorzunehmen beabsichtigt, die der gerichtlichen Genehmigung bedürfen und für die ein Antrag bei der ersten Tagfahrt noch nicht vorgelegen ist. Der Kurator hat eine solche Tagsatzung beantragt.

5) Zur Erstattung der Berichte des Restrukturierungsbeauftragten und des Kurators sowie zur Anhörung der Anleihegläubiger über die bis 31.01.2025 vorzunehmende Forderungsanmeldung sowie zur Erörterung des vorgelegten Restrukturierungsplans und der dazu beabsichtigten Stimmrechtsentscheidung wird eine weitere Tagsatzung (2. Tagfahrt) auf den

16.01.2025, 14:00 Uhr

bei diesem Gericht, Maria Theresia Straße 12, 1. Stock, Saal 101, anberaumt.

6) Die Besitzer der Anleihe, der Kurator, der Restrukturierungsbeauftragte sowie die in der ersten Tagfahrt gewählten Vertrauens- und Ersatzleute werden aufgefordert, die Schuldnervertreterin ist eingeladen, zu dieser Tagsatzung zu erscheinen.

7) Zum Nachweis ihrer Berechtigung, an der Versammlung (Tagsatzung) teilzunehmen, haben die erschienenen Besitzer dem Gericht (erneut) das Original einer Urkunde über die Verwahrung (Depotauszug) der ihnen gehörigen Teilschuldverschreibungen bei einer öffentlichen Behörde, bei einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Anstalt oder bei einer Bank mit Sitz im EWR oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD vorzulegen und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis und/oder Firmenbuchauszug zu legitimieren. Der Depotauszug darf nicht älter als 10 Tage sein. Bevollmächtigte haben überdies – sofern es sich nicht um Rechtsanwälte oder Notare handelt – eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

8) Die Tagsatzung (Tagfahrt) dient (nur) der Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger, die durch den gemeinsamen Kurator vertreten werden. Das Gericht wird von den erschienen Anleihegläubigern - die eine solche Erklärung noch nicht abgegeben haben - daher die Erklärung einfordern, dass sie bislang ihre Forderung nicht angemeldet haben und auf eine selbstständige Anmeldung ihrer Forderung im weiteren Verfahren auch verzichten.

9) Dieser Beschlusses wird in der Ediktsdatei veröffentlicht (www.edikte.justiz.gv.at /Kundmachungen Zivilverfahren). 

10) Dem Kurator wird aufgetragen, für die Verlautbarung auch dieses Edikts in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) Sorge zu tragen und dem Kuratelgericht unaufgefordert einen Beleg dazu vorzulegen.

Landesgericht Wels, Abteilung 20
Wels, 30. Dezember 2024
Dr. Reinhard Rebernig, Richter

Verantwortlich für den Inhalt: Mag. Gregor Royer
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmf-3qw