AVENTA AG
Graz, FN 524690d
ISIN AT0000A2KLN5
(die „Gesellschaft“)
Einladung
zur
außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 17. Jänner 2025, um 11:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Zweigniederlassung der AVENTA AG, Hauptstraße 159/Top 12, 8141 Premstätten, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung abgehalten. Der Vorstand behält das Recht vor, wenn es die rechtlichen Umstände erfordern, die Hauptversammlung abzuberaumen oder zu verschieben.
I. Vorgeschlagene Tagesordnung:
Bericht der Vorstände über die laufenden Restrukturierungsbemühungen.
Anzeige der Vorstände an die Hauptversammlung eines Verlustes in der Höhe des halben Grundkapitals gem. § 83 AktG.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen können spätestens ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 27. Dezember 2024, gemäß § 108 AktG auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter https://www.aventa.at/investor-relations abgerufen werden:
Vollständiger Text dieser Einberufung
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 7. Jänner 2025, 24.00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 14. Jänner 2025 in Textform, somit postalisch oder per Boten an AVENTA AG, zHd Mag. (FH) Kamil Kowalewski, MSc., Pomisgasse 23, 8010 Graz oder per E-Mail an kamil.kowalewski@aventa.at zuzugehen hat.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und rechtzeitige Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
die Anzahl der Aktien des Aktionärs;
den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Damit die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung dienen kann, muss sich diese auf das Ende des Nachweisstichtages 7. Jänner 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IV. Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Er kann diese Rechte mittels jeder von der Gesellschaft angebotenen Form der Teilnahme ausüben.
Die Vollmacht ist unter Bedachtnahme auf die Vorgaben des § 114 AktG einer bestimmten Person zu erteilen, wobei die Textform genügt. Die Textform genügt auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht ist der Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar festzuhalten. Für die Übermittlung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
postalisch: AVENTA AG, zHd Mag. (FH) Kamil Kowalewski, MSc., Pomisgasse 23, 8010 Graz
per E-Mail: unterfertigte Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt an Herrn Mag. (FH) Kamil Kowalewski, MSc., kamil.kowalewski@aventa.at
persönlich: am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
V. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die AVENTA AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten sowie zum Datenschutz sind auf der Internetseite der AVENTA AG unter www.aventa.at/investor-relations zu finden und können auch über die E-Mail-Adresse kamil.kowalewski@aventa.at angefordert werden.
Graz, 23. Dezember 2024
Der Vorstand