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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Bekanntgabe der Erlassung der Förderungsrichtlinien 2024 für die Altlastensanierung sowie der Förderungsrichtlinien 2024 für Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen – Brachflächen 31.12.2024

Förderung: Bekanntgabe der Erlassung der Förderungsrichtlinien 2024 für die Altlastensanierung sowie der Förderungsrichtlinien 2024 für Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen – Brachflächen

Geschäftszahl
2024-0.936.102
Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 6 Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993 idgF
Veröffentlicht auf EVI am 31.12.2024

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
 Mobilität, Innovation und Technologie

GZ 2024-0.936.102

Bekanntgabe der Erlassung der Förderungsrichtlinien 2024 für die Altlastensanierung sowie der Förderungsrichtlinien 2024 für Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen – Brachflächen

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt gemäß § 13 Abs. 6 Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993 idgF, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Erlassung der Förderungsrichtlinien 2024 für die Altlastensanierung sowie der Förderungsrichtlinien 2024 für Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen – Brachflächen bekannt.

Der vollständige Wortlaut der Förderungsrichtlinien kann bei der Abwicklungsstelle der Umweltförderungen

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefonnummer (0043)-(1)-31631

angefordert werden. Zudem sind diese Förderungsrichtlinien auf der Internetseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (www.umweltfoerderung.at) und der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/altlasten/foerderung.html) allgemein zugänglich.

Wien, am 23.12.2024

Für die Bundesministerin
SC DI Holzer