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AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft in Abwicklung (130635k) | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

Außerordentliche Hauptversammlung: 16.12.2024, 10:00 Uhr

Termin:
Montag, den 16. Dezember 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Firmensitz
Lugeck 7/1/17
1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 22.11.2024

AKRON Immobilien Portfolio AG in Abwicklung

Einberufung zur Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Sachauskehr im Rahmen der Liquidation der Beteiligungen an der Akron Holding BV

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit lade ich gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes (§§ 105 ff) und § 10 der Satzung zur 

außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der
AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft in Abwicklung
(in der Folge kurz: „Gesellschaft“)

16.12.2024, 10:00 Uhr
am Firmensitz in Lugeck 7/1/17
1010 Wien

ein. 

I. Tagesordnung:

  • Beschlussfassung über die Sachauskehr im Rahmen der Liquidation: Die Beteiligungen an der Akron Holding BV sollen im Zuge der Liquidation an die Aktionäre der Gesellschaft direkt übertragen werden, ohne dass eine vorherige Veräußerung der Beteiligungen erfolgt. Die Verteilung der Beteiligungen erfolgt dabei im Verhältnis zum jeweiligen Aktienbesitz der Aktionäre;
  • Allfälliges.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Sämtliche Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1010 Wien, Lugeck 7/1/17, während den Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag zwischen 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag zwischen 09:00 – 14:00 Uhr) auf und werden bei der Hauptversammlung aufliegen:

  • Beschlussvorschlag des Abwicklers und Aufsichtsrates (Tagesordnungspunkt 1);
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht;
  • diese Einladung.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 11 der Satzung nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft bis spätestens 10.12.2024, 10:00 Uhr, vorab per E-Mail, zu übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.

V. Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Abwickler übermittelt werden. Die Fragen mögen an die Gesellschaft

per Post:

AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft in Abwicklung, 

Lugeck 7/1/17, 1010 Wien

per E-Mail: office@akron-group.com 

bis 10.12.2024, 10:00 Uhr übermittelt werden. 

Mit freundlichen Grüßen,

Mag (FH) Christian Wernigg 
Abwickler der AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft in Abwicklung