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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 20.11.2024

Großverfahren: Linz Service GmbH; Wasserversorgungsanlage; Detailprojekt „Leitungsnetz - wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)“

Geschäftszahl
AUWR-2024-240630/5‑Sm/Hei
Rechtsgrundlage
§ 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018
Vorhaben
Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Wasserversorgungsanlage
Einsicht in Unterlagen und Stellungnahmemöglichkeit
26.11.2024 - 08.01.2025
Ort
Magistrat der Stadt Linz
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Standortgemeinde
Linz-Nord (Urfahr)
Mündliche Verhandlung
Donnerstag, den 09. Januar 2025 um 09:00 Uhr
Ort der Verhandlung
Kundenzentrum der Linz Service GmbH
Wiener Straße 151
4020 Linz
Antragsteller
Linz Service GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 20.11.2024

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

Kundmachung

AUWR-2024-240630/5‑Sm/Hei

Linz Service GmbH; Wasserversorgungsanlage; 
Detailprojekt „Leitungsnetz - wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)“; 
wasserrechtliche Bewilligung

Gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018, wird vom Landeshauptmann von OÖ als Wasserrechts­behörde kundgemacht:

Die Linz Service GmbH hat bei der Wasserrechtsbehörde um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Wasserversorgungsanlage entsprechend dem Projekt „Leitungsnetz – wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)“, ausgearbeitet durch die Linz Service GmbH, vom Juni 2024 angesucht 

Die näheren Einzelheiten - insbesondere die Lage der Anlagenteile, die betroffenen Grundstücke, usw. - sind den Projektunterlagen zu entnehmen, die in der Zeit vom 26.11.2024 bis ein­schließlich 08.01.2025 während der Amtsstunden, bei folgenden Stellen eingesehen werden können:

  • Magistrat der Stadt Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
  • Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz

Die Beteiligten sind berechtigt, sich von den Unterlagen Abschriften selbst anzufertigen oder auf ihre Kosten Kopien anfertigen zu lassen.

Parteien können innerhalb der angegebenen Frist beim Landeshauptmann von OÖ, pA Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zum Vorhaben schriftlich Einwendungen erheben (§ 44a Abs. 2 Z 2 AVG). 

Soweit Personen nicht innerhalb der angeführten Frist bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben haben, hat dies zur Folge, dass sie ihre Stellung als Partei verlieren (§ 44b Abs. 1 AVG).

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist (§ 44b Abs. 1 in Ver­bindung mit § 42 Abs. 3 AVG).

Diese Kundmachung hat zur Folge, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können (§ 44f AVG).

Gleichzeitig schreibt der Landeshauptmann von OÖ in dieser Angelegenheit gemäß § 44d in Verbindung mit § 44a AVG die mündliche Verhandlung für den 09.01.2025, Beginn 09:00 Uhr, mit der Zusammenkunft aller Beteiligten im Kundenzentrum der Linz Service GmbH, Wiener Straße 151, 4020 Linz, aus. Es werden keine persönlichen Ladungen zugestellt. 

Diese Kundmachung finden Sie auch im Internet unter www.land-oberoesterreich.gv.at
(> Service > Amtstafel > Kundmachungen > Wasserrecht).

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmd-rmc