Hinweisbekanntmachung
gemäß § 7 Abs. 1 a SpaltG
Gemäß § 7 Abs. 1a SpaltG erfolgt hiermit der folgende Hinweis in der Ediktsdatei durch die Geschäftsführer der Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, (vormals More Service GmbH) und der More Service GmbH in Gründung, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien.
Die Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, beabsichtigt, die Teilbetriebe Gebäudereinigung, Schädlingsbekämpfung, Industriekletterer sowie Handelsgewerbe samt sämtlichen damit verbundenen Sach- und Finanzanlagen, immateriellen Vermögensgegenständen, Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, Kassabeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit Ausnahme der bei der übertragenden Gesellschaft verbleibenden Liegenschaft EZ 2960, Grundbuch 01103 Kaiserebersdorf, Bezirksgericht Innere Stadt Wien, den Rückdeckungsversicherungen, die in der Spaltungsbilanz zum 31.03.2024 mit einem Wert in der Höhe von EUR 72.248,08 ausgewiesen sind sowie den Pensionsrückstellungen und den mit der Liegenschaft verbundenen Verbindlichkeiten, wie ebenfalls aus der Spaltungsbilanz ersichtlich, im Wege einer nach den Bestimmungen des Spaltungsgesetzes durchzuführenden Spaltung zur Aufnahme durch die in Gründung befindliche More Service GmbH in Gründung, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, mit Stichtag 31.03.2024 abzuspalten.
Der von den Geschäftsführern der Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, und der More Service GmbH in Gründung, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, aufgestellte Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrages wird ebenfalls mit heutigem Tage in der Ediktsdatei gemäß § 7 Abs. 1a Spaltungsgesetz veröffentlicht. Die Spaltung erfolgt fristwahrend zum Spaltungsstichtag 31.03.2024.
Im Zuge der Spaltung werden das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft sowie der übernehmenden Gesellschaft nicht herabgesetzt. Die Spaltung erfolgt gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 96 Abs. 2 GmbHG iVm § 224 Abs. 2 Z 1 und Z2 AktG ohne Anteilsgewähr.
Gemäß § 7 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 Spaltungsgesetz werden folgende Unterlagen den Gesellschaftern der Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, und der More Service GmbH, Sofie-Lazarsfeld-Straße 3A, 1110 Wien, übersandt (soweit diese nicht auf die Übermittlung verzichten):
a) Der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrages samt Anlagen vom 13.11.2024
b) Die Jahresabschlüsse samt Anhängen und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i. Jahresabschlüsse der neu gegründeten More Service GmbH liegen noch nicht vor.
c) Die Schlussbilanz zum 31.03.2024Spaltungsberichte des Geschäftsführers der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft und der Prüfungsberichte vom Spaltungsprüfer sowie der Berichte der Aufsichtsräte der an der Spaltung beteiligten Gesellschaft liegen nicht vor, da sämtliche Gesellschafter beider Gesellschaften hierauf gemäß § 17 iVm §§ 4, 5 und 6 Spaltungsgesetz verzichten beziehungsweise eine solche Prüfung nicht verlangen und die an der Spaltung beteiligten Gesellschaften keine Aufsichtsräte haben.
Die Gesellschafter und die Gläubiger der Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i, und der More Service GmbH in Gründung, und die allenfalls bei den Gesellschaften bestellten Betriebsräte werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 17 iVm § 7 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 Spaltungsgesetz hingewiesen. Eine Abschrift der im Punkt 4. genannten Unterlagen wird den Gläubigern und den allenfalls bestellten und zuständigen Betriebsräten der Gesellschaften auf deren Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt.
Wien, am 13.11.2024
Die Geschäftsführung
der
Michael Steiner Holding GmbH, FN 361239i, und der More Service GmbH in Gründung