Stadt Graz | Baubewilligung 27.11.2024

Ansuchen um Baubewilligung: 8020 Graz, Josefigasse 43 und 8020 Graz, Keplerstraße 33, GZ.: A17-BAB-201613/2022

Geschäftszahl
A17-BAB-201613/2022
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Bauvorhaben
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 50 Wohn- und 2 Geschäftseinheiten sowie Neubau einer Tiefgarage mit 16 PKW Abstellplätzen auf der Liegenschaft 8020 Graz, IV. Lend, Josefigasse 43, bzw. 8020 Graz, IV. Lend, Keplerstraße 33.
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 10. Januar 2025
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 236
Frist für Einwendungen
Freitag, den 10. Januar 2025
Kontakt für Einwendungen
Organisation:
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung:
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Antragsteller
x1-projects GmbH & Co OG
Veröffentlicht auf EVI am 27.11.2024

Stadt Graz

Bau- und Anlagenbehörde

GZ.: A17-BAB-201613/2022
8020 Graz, IV. Lend, Josefigasse 43
8020 Graz, IV. Lend, Keplerstraße 33

KUNDMACHUNG EINES ANTRAGES DURCH EDIKT

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:
Die x1-projects GmbH & Co OG hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 50 Wohn- und 2 Geschäftseinheiten sowie Neubau einer Tiefgarage mit 16 PKW Abstellplätzen auf der Liegenschaft 8020 Graz, IV. Lend, Josefigasse 43, bzw. 8020 Graz, IV. Lend, Keplerstraße 33, auf den Grundstücken Nr.: 614/2, 614/1, 615, 616, EZ.: 306, KG.: Lend angesucht.
Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welcher mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen

bis zum 10.01.2025

bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 236, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5060 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 10.01.2025 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).
Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Graz, am 27.11.2024

Für den Stadtsenat: 
Dipl.-Ing. Mag. Tobias Leitner

Anhänge zur Veröffentlichung

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