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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 607/2024

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Kollektivvertrag: KV 607/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Jänner 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 607/2024
Katasterzahl
XVII/81/7

Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.803.655

KV 607/2024.  Am 26. September 2024 haben der Fachverband für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (zum Bundeskollektivvertrag KV 17/2024, gültig ab 1. Jänner 2024) für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW abgeschlossen, der 1) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW das Personenbeförderungsgewerbe mit  PKW – Taxi ausüben und Mitglied des Fachverbandes für das Beförderungsgewerbe mit PKW sind; 2) a. für alle Arbeiter, die bei einem Arbeitgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind, b) für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind, gilt und am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 607/2024, Katasterzahl XVII/81/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024. 

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