Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 592/2024
Kollektivvertrag: KV 592/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 592/2024
- Katasterzahl
- XIII/56,57/10
Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.803.655
KV 592/2024. Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft PRO-GE haben einen Kollektivvertrag in der Elektro- und Elektronikindustrie abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 592/2024, Katasterzahl XIII/56,57/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft