Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 592/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 592/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 592/2024
Katasterzahl
XIII/56,57/10

Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.803.655

KV 592/2024.  Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft PRO-GE haben einen Kollektivvertrag in der Elektro- und Elektronikindustrie abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 592/2024, Katasterzahl XIII/56,57/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft