Norbert Füllerer
Jürgen Füllerer
Haftungsausschluss: Raumausstattungsbetrieb
- Übergebender Rechtsträger
- Norbert Füllerer, geboren am 22. Juni 1960
- Übernehmender Rechtsträger
- Jürgen Füllerer, geboren am 19. April 1981
- Rechtsgrundlage
- § 38 Abs 4 UGB
Veröffentlicht auf EVI am 04.12.2024
Schenkungsvertrag
Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs 4 UGB
Norbert Füllerer, geboren am 22. Juni 1960 als Inhaber des in 2100 Korneuburg, Laaer Straße 7-9 betriebenen Raumausstattungsbetriebs hat als Übergeber mit Schenkungsvertrag vom 27. November 2024 zum Übertragungsstichtag 30. November 2024 um Null Uhr seinen Raumausstattungsbetrieb an Jürgen Füllerer, geboren am 19. April 1981 als Übernehmer übertragen.
Die Parteien haben einen Haftungsausschluss nach § 38 UGB vereinbart. Die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten von Norbert Füllerer werden von Jürgen Füllerer nicht übernommen. Der Haftungsausschluss umfasst alle unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten von Norbert Füllerer aus welchem Rechtsgrunde auch immer (Haftungsausschluss nach § 38 Abs 4 UGB).
Norbert Füllerer
Jürgen Füllerer
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