DWS Investment GmbH
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60329 Frankfurt
Wichtige Anlegerinformation
Verschmelzung des Fonds DWS TRC Global Growth und TRC Top Asien auf den Fonds DWS TRC Top Dividende (ab 22.11.2024 DWS Systematic Global Equity)
Die DWS Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen Fonds der DWS-Gruppe zu optimieren, wird die DWS Investment GmbH die Fonds DWS TRC Global Growth und DWS TRC Top Asien (nachfolgend jeweils „übertragender Fonds“, zusammen „übertragende Fonds“) auf den Fonds DWS TRC Top Dividende (ab 22.11.2024 DWS Systematic Global Equity) (nachfolgend „übernehmender Fonds“) verschmelzen. Die Verschmelzung wird in zwei Schritten durchgeführt. Am 28. November 2024 wird der Fonds DWS TRC Global Growth und am 5. Dezember 2024 der Fonds DWS TRC Top Asien auf den übernehmenden Fonds verschmolzen.
Die Verschmelzung ist Teil einer Initiative, in der vorliegend aus drei Feeder-Fonds ein direkt investierendes OGAW-Sondervermögen entsteht. Die drei Feeder-Fonds (darunter die übertragenden Fonds) verzeichneten seit einigen Jahren eine sinkende Nachfrage von potenziellen Anlegern. Wesentlich hierfür erscheint die schwächere Wertentwicklung zu vergleichbaren Fonds der DWS-Gruppe. Mit der Verschmelzung auf den übernehmenden Fonds wird den Anlegern ein Produkt mit zeitgemäßer Anlagestrategie geboten, welche attraktive risikoadjustierte Erträge im derzeitigen Marktumfeld bieten dürfte.
Aufgrund des geringen Fondsvolumens der übertragenden Fonds, beabsichtigt die DWS weder vor noch nach der Verschmelzung eine Umschichtung der Portfolien über die üblichen fondsspezifischen Transaktionen des Portfoliomanagements hinaus.
Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Merkmale der übertragenden und des übernehmenden Fonds dar:
Übertragender Fonds | Übertragender Fonds | Übernehmender Fonds | |
Fondsname | DWS TRC Global Growth | DWS TRC Top Asien | DWS TRC Top Dividende (ab 22.11.2024 DWS Systematic Global Equity) |
ISIN | DE000DWS1W80 | DE000DWS08Q4 | DE000DWS08P6 |
Anlagepolitik | Ziel der Anlagepolitik des Feederfonds ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Ertrages und zugleich eine angemessene jährliche Ausschüttung. Ziel der Anlagepolitik des Feederfonds ist es zudem, die Anleger an der Wertentwicklung des Masterfonds partizipieren zu lassen. Aus diesem Grund strebt das Fondsmanagement faktisch eine möglichst vollständige Investition des Wertes des Feederfonds in den Masterfonds an, um die Anteilscheininhaber so fast vollumfänglich an der Wertentwicklung des Masterfonds partizipieren zu lassen. Ziel der Anlagepolitik des Masterfonds ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Ertrages und zugleich eine angemessene jährliche Ausschüttung. Die Gesellschaft darf für den Feederfonds ausschließlich folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Anteile an dem OGAW Masterfonds DWS Global Growth, 2. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, sofern diese täglich verfügbar sind, 3. Derivate gemäß § 197 KAGB, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden. Der Feederfonds legt mindestens 85% des Wertes des Fonds in Anteilen des Masterfonds an. Bis zu 15% des Wertes des Feederfonds dürfen darüber hinaus angelegt werden in Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, sofern diese täglich verfügbar sind, und/oder in Derivate gemäß § 197 KAGB, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden. Im Rahmen dieser Quote wird eine Kombination geeigneter Anlageinstrumente zur teilweisen Absicherung des Aktienmarktrisikos des Masterfonds eingesetzt. Bis zu 80% des Aktienmarktrisikos des Masterfonds können so abgesichert werden. Die Ermittlung des Aktienmarktrisikos erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Bestimmung der Quote der Absicherung wird anhand von täglich ermittelten Marktrisiko- und Markttrendindikatoren festgelegt und wird bei Überschreitung definierter Schwellenwerte angepasst. Dabei wird bei einer positiven Markteinschätzung eine möglichst hohe Beteiligung an der Wertentwicklung des Masterfonds angestrebt, wogegen bei einer negativen Markteinschätzung, basierend auf den Ergebnissen der Marktrisiko- und Markttrendindikatoren, der Einfluss von Marktbewegungen limitiert und dementsprechend das Aktienmarktrisiko abgesichert werden soll. Der Namensbestandteil „TRC“ ist die Abkürzung für „Trend Risk Control“ und bezeichnet dieses im Feederfonds umgesetzte Absicherungskonzept. Um Währungsrisiken zu reduzieren, können Vermögenswerte gegen Euro abgesichert werden. Dies ist aber nicht explizit Teil der Absicherungsstrategie. Die Gesellschaft berücksichtigt für den Feederfonds aufgrund der Anlage in dem Masterfonds ökologische und soziale Merkmale sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (PAI)). | Ziel der Anlagepolitik des Feederfonds ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Ertrages. Ziel der Anlagepolitik des Feederfonds ist es zudem, die Anleger an der Wertentwicklung des Masterfonds partizipieren zu lassen. Aus diesem Grund strebt das Fondsmanagement faktisch eine möglichst vollständige Investition des Wertes des Feederfonds in den Masterfonds an, um die Anteilscheininhaber so fast vollumfänglich an der Wertentwicklung des Masterfonds partizipieren zu lassen. Die Erträge werden im Feederfonds wieder angelegt. Ziel der Anlagepolitik des Masterfonds ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Ertrages. Die Gesellschaft darf für den Feederfonds ausschließlich folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Anteile an dem OGAW Masterfonds DWS ESG Top Asien, 2. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, sofern diese täglich verfügbar sind, 3. Derivate gemäß § 197 KAGB, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden. Der Feederfonds legt dauerhaft mindestens 85% seines Wertes in Anteilen des Masterfonds an. Bis zu 15% des Wertes des Feederfonds dürfen darüber hinaus angelegt werden in Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, sofern diese täglich verfügbar sind, und/oder in Derivate gemäß § 197 KAGB, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden. Im Rahmen dieser Quote wird eine Kombination geeigneter Anlageinstrumente zur teilweisen Absicherung des Aktienmarktrisikos des Masterfonds eingesetzt. Bis zu 80% des Aktienmarktrisikos des Masterfonds können so abgesichert werden. Die Ermittlung des Aktienmarktrisikos erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Bestimmung der Quote der Absicherung wird anhand von täglich ermittelten Marktrisiko- und Markttrendindikatoren festgelegt und wird bei Überschreitung definierter Schwellenwerte angepasst. Dabei wird bei einer positiven Markteinschätzung eine möglichst hohe Beteiligung an der Wertentwicklung des Masterfonds angestrebt, wogegen bei einer negativen Markteinschätzung, basierend auf den Ergebnissen der Marktrisiko- und Markttrendindikatoren, der Einfluss von Marktbewegungen limitiert und dementsprechend das Aktienmarktrisiko abgesichert werden soll. Der Namensbestandteil „TRC“ ist die Abkürzung für „Trend Risk Control“ und bezeichnet dieses im Feederfonds umgesetzte Absicherungskonzept. Um Währungsrisiken zu reduzieren, können Vermögenswerte gegen Euro abgesichert werden. Dies ist aber nicht explizit Teil der Absicherungsstrategie. Die Gesellschaft berücksichtigt für den Feederfonds aufgrund der Anlage in dem Masterfonds ökologische und soziale Merkmale sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (PAI)). | Ziel der Anlagepolitik des DWS Systematic Global Equity ab 22.11.2024 ist die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses in Euro. Mindestens 51% des Wertes des Fonds werden in Aktien internationaler Emittenten und Aktienfonds angelegt. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung mindestens 51% des Fondsvermögens in Aktien anlegt. Um das Anlageziel zu erreichen, nutzt der Fonds neben dem Aktienportfolio eine systematische Derivatestrategie. Ziel der Derivatestrategie sind die Verminderung des aus dem Aktienengagement resultierenden Risikos sowie eine Optimierung des Ertragsprofils des Fonds. Der Investmentansatz besteht somit aus: (i) dem Aktienportfolio und (ii) dem Absicherungsportfolio. Das Aktienportfolio wird global diversifiziert nach dem Grundsatz der Risikostreuung mit dem Ziel eines attraktiven Chance-/Risikoverhältnis investiert. Für diesen Zweck wird ein Portfolio zusammengestellt dessen zu erwartende Kursschwankungen mit denen des breiten globalen Aktienmarktes vergleichbar sind. Um das Risiko aus dem Aktienengagement zu reduzieren, kann das Aktienportfolio ganz oder teilweise über den Erwerb von Put Optionen auf Finanzindizes abgesichert werden. Diese Absicherungen werden über verschiedene Zeiträume und unterschiedliche Absicherungsniveaus abgeschlossen. Durch die rollierenden Absicherungen liegt der Fokus mehr auf einer kontinuierliche Risikoreduktion des Fonds als auf einer zeitpunktbezogenen Absicherung bestimmter Kursniveaus. Um einen Teil der Kosten der Absicherungsgeschäfte durch Prämieneinahmen zu finanzieren und gleichzeitig das Ertragsprofil des Fonds zu optimieren, kann der Fonds rollierend Call Optionen auf Finanzindizes verkaufen. Das Fondsmanagement nutzt verschiedene Kriterien zur Einschätzung der Attraktivität von Optionen, wie bspw. das Verhältnis von impliziten zu realisierten Volatilitäten. Diese Einschätzungen können eintreten, oder auch nicht. Die Auswahl der jeweiligen Optionslaufzeiten, der Absicherungsniveaus und der den Optionen zugrunde liegenden Basiswerte obliegt dem Fondsmanagement. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Laufzeit, des Basiswertes und Höhe des Basispreises der Optionen, sowie keine Limitierung bezüglich der Anzahl solcher Derivategeschäfte. Das Aktienportfolio kann, je nach Attraktivitätseinschätzung, ganz, teilweise oder auch gar nicht über Derivategeschäfte abgesichert werden. Die Gesellschaft bewirbt mit dem Fonds ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und berichtet gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-VO“) ohne dabei eine explizite ESG- und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen. Mindestens 51% des Wertes des Fonds werden in Vermögensgegenstände angelegt werden, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale oder die Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllen. Um festzustellen, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ESG-Standards erfüllen, bewertet eine unternehmensinterne ESG-Datenbank die Vermögensgegenstände nach ESG-Kriterien, unabhängig von wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.
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Teilfreistellung gemäß Investmentsteuergesetz | Mischfonds | Aktienfonds | Aktienfonds |
Berichterstattung gemäß Offenlegungs-VO | Artikel 8 | Artikel 8 | Artikel 8 |
Verwaltungsgesellschaft | DWS Investment GmbH | DWS Investment GmbH | DWS Investment GmbH |
Portfoliomanager | DWS Investment GmbH | DWS Investment GmbH | DWS Investment GmbH DWS International GmbH |
Ertragsverwendung | Ausschüttung | Thesaurierung | Thesaurierung |
Kostenpauschale | 1,50% p.a. | 1,50% p.a. | 1,50% p.a. |
Erfolgsabhängige Vergütung | Keine | Keine | Keine |
Ausgabeaufschlag | bis zu 5% | bis zu 4% | bis zu 5% |
Rücknahmeabschlag | keiner | keiner | keiner |
Fondswährung | EUR | EUR | EUR |
Anlegerprofil | wachstumsorientiert | wachstumsorientiert | wachstumsorientiert |
SRI | 4 | 3 | 3 |
Orderannahme | 13:30 MEZ | 13:30 MEZ | 13:30 MEZ |
Preisfeststellung | am nächsten Tag | am nächsten Tag | am nächsten Tag |
Valuta Kauf/Verkauf | zwei Bankarbeitstage | zwei Bankarbeitstage | zwei Bankarbeitstage |
Geschäftsjahr | 01.10.– 30.09. | 01.10.– 30.09. | 01.10.– 30.09. |
Fondsdomizil | Deutschland | Deutschland | Deutschland |
Vertriebsländer | Deutschland | Deutschland und Österreich | Deutschland und Österreich |
Die übertragenden Fonds sollen durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Fonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Verschmelzung wird gemäß § 1 Absatz 19 Nr. 37 a) und § 190 Absatz 1 des KAGB durchgeführt. Im Rahmen der Verschmelzung wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Fonds stattfinden.
Als Ergebnis der Verschmelzung werden den jeweiligen Anteilinhabern der übertragenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Fonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) der übertragenden Fonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen und die übertragenden Fonds erlöschen. Umlaufende Anteile der übertragenden Fonds werden gelöscht und die Anteilinhaber der übertragenden Fonds werden automatisch im Register/Globalzertifikat des übernehmenden Fonds registriert/aufgenommen.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung des übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung löst keine steuerlichen Folgen auf der Ebene der übertragenden und des übernehmenden Fonds in Deutschland aus. Die Verschmelzung kann jedoch steuerliche Auswirkungen auf der Ebene des Anteilsinhabers haben. In Abhängigkeit von dem Staat seines steuerlichen Sitzes oder Wohnsitzes kann eine konkrete Verschmelzung beispielsweise zu einem steuerlich relevanten Ereignis für den Anteilsinhaber führen. Anteilsinhaber werden dringend aufgefordert, sich mit ihrem steuerlichen Berater über die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Verschmelzung vor dem Hintergrund ihrer individuellen steuerlichen Situation auszutauschen. Anteilsinhaber sollten, soweit vorhanden, auch die Zusammenfassungen zur voraussichtlichen steuerlichen Behandlung der Fonds und ihrer Anteilsinhaber in den aktuellen Verkaufsprospekten beachten. Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Anteilsinhaber hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern der übertragenden Fonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Die übertragenden sowie der übernehmende Fonds sind Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die zuletzt durch die Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen geändert worden ist, (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“).
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds DWS TRC Global Growth endet am 21. November 2024. Sofern die Anteilsinhaber des übertragenden und des übernehmenden Fonds mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile am Fonds bis zum 21. November 2024 ohne weitere Kosten zurückgeben. Aufträge, die am 21. November 2024 bis zum jeweiligen Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 28. November 2024.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds DWS TRC Top Asien endet am 28. November 2024. Sofern die Anteilsinhaber des übertragenden und des übernehmenden Fonds mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile am Fonds bis zum 28. November 2024 ohne weitere Kosten zurückgeben. Aufträge, die am 28. November 2024 bis zum jeweiligen Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 5. Dezember 2024.
Die KPMG AG, Frankfurt am Main, wird seitens der DWS Investment GmbH als unabhängiger Abschlussprüfer der übernehmenden und des übertragenden Fonds damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß § 185 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 KAGB für Zwecke der geplanten Verschmelzung zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Verschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Verschmelzung der Fonds zur Verfügung gestellt. Diesen Bericht können Sie bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstraße 11-17
60329 Frankfurt am Main
Zusätzliche Informationen bezüglich der Verschmelzung sind am Sitz der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhältlich.
Frankfurt, im Oktober 2024
DWS Investment GmbH