ABN AMRO Funds
Société d’Investissement à Capital Variable
Eingetragener Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg: B78762
(die „Gesellschaft“)
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABERINNEN UND ANTEILINHABER DER TEILFONDS „ABN AMRO FUNDS PZENA US EQUITIES“ UND „ABN AMRO FUNDS ARISTOTLE US EQUITIES“DES FONDS
Sie sind Anteilinhaberin bzw. Anteilinhaber des Fonds, für den ABN AMRO Investment Solutions als Verwaltungsgesellschaft tätig ist (die „Verwaltungsgesellschaft“).
Der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) hat mit Beschlüssen vom 22. Oktober 2024 entschieden, die Eingliederung des „ABN AMRO Funds Pzena US Equities“ (der „zu verschmelzende Teilfonds“) durch Einbringung aller seiner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den „ABN AMRO Funds Aristotle US Equities“ (der „aufnehmenden Teilfonds“) gemäß der Anlagepolitik der vorgenannten Teilfonds des Fonds und den Bestimmungen unter Artikel 32 der Satzung des Fonds und Artikel 1(20)(a) des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) wie folgt vorzunehmen:
ABN AMRO Funds Pzena US Equities |
| ABN AMRO Funds Aristotle US Equities | ||
ISIN-Code | Anteilsklasse | ISIN-Code | Anteilsklasse | |
LU0979881538 | Klasse A – EUR (CAP) | aufgenommen von | LU0851647163 |
Klasse A – EUR (CAP)
|
LU0979881611 | Klasse A – USD (CAP) | aufgenommen von | LU0849851125 | Klasse A – USD (CAP) |
LU0979881702 | Klasse C – EUR (CAP) | aufgenommen von | LU0849851398 | Klasse C – EUR (CAP) |
LU1670608469 | Klasse R – USD (CAP) | aufgenommen von | LU1670605952 | Klasse R – USD (CAP) |
LU1329508573 | Klasse F – EUR (CAP) | aufgenommen von | LU1329507500 | Klasse F – EUR (CAP) |
Die Zusammenlegung des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds (die „Zusammenlegung“) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Angesichts der schlechten Performance des zu verschmelzenden Teilfonds und der daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Erhöhung seines verwalteten Vermögens ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Zusammenlegung im besten Interesse der Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber sowohl des zu verschmelzenden als auch des aufnehmenden Teilfonds ist, da diese Zusammenlegung die Vermögensbasis des aufnehmenden Teilfonds geringfügig erhöhen und gleichzeitig sicherstellen wird, dass das Vermögen des zu verschmelzenden Teilfonds effizienter verwaltet wird.
Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass der aufnehmende Teilfonds dasselbe Anlageziel hat und in ähnliche Arten von Instrumenten investiert wie der zu verschmelzende Teilfonds.
In der folgenden Tabelle werden die Merkmale des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds verglichen und ihre Unterschiede zum Zeitpunkt der Zusammenlegung (in Fettdruck) dargestellt. Soweit in der nachstehenden Tabelle nicht anders angegeben, sind nur die aktiven Klassen des zu verschmelzenden und des aufnehmenden Teilfonds, die von der Zusammenlegung betroffen sind, aufgeführt.
| Zu verschmelzender Teilfonds | Aufnehmender Teilfonds |
---|---|---|
ABN AMRO Funds Pzena US Equities | ABN AMRO Funds Aristotle US Equities | |
Anlagepolitik | Der Teilfonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs mithilfe eines diversifizierten und aktiv verwalteten Portfolios aus US-Aktien an, ohne besondere Beschränkung in Bezug auf den Tracking Error.
Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Dies geschieht durch einen reinen Bottom-Up-Ansatz bei der Titelauswahl, der quantitatives Screening und detaillierte Fundamentalanalyse kombiniert, um Unternehmen mit starken und einfachen Geschäftsmodellen zu ermitteln, die nach Ansicht des Anlageverwalters einen hohen Bewertungsabschlag bieten. Das Ergebnis ist ein konzentriertes Deep-Value-Portfolio (in der Regel 30 bis 40 Positionen, wobei diese Spanne je nach den Marktbedingungen schwanken kann), das die höchsten Überzeugungen des Teams in Bezug auf Unternehmen mit hoher und mittlerer Kapitalisierung widerspiegelt.
Der Teilfonds investiert vorwiegend in übertragbare Anteilspapiere wie Aktien, andere Kapitalbeteiligungen wie Genossenschaftsanteile und Partizipationsscheine, die von Unternehmen mit Sitz oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Nordamerika ausgegeben werden, oder Optionsscheine auf übertragbare Anteilspapiere von solchen Unternehmen. Die Mindest-Vermögensallokation in solchen Wertpapieren auf konsolidierter Basis (direkte und indirekte Anlagen) wird 60 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen. Darüber hinaus beträgt die Mindestanlage des Teilfonds in Anteilspapieren 75 % des Nettovermögens des Teilfonds. Der Teilfonds darf maximal 10 % seines Nettovermögens in Fonds anlegen, die in Übereinstimmung mit mehreren qualitativen und quantitativen Kriterien ausgewählt wurden. Bei der qualitativen Analyse werden die Stabilität und die Stärke des Anlageverwalters sowie sein Anlageprozess und seine Philosophie beurteilt. Der quantitative Auswahlprozess zielt darauf ab, nur Fonds mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Anlagen in Schuldtiteln werden 15 % seines Nettovermögens nicht übersteigen.
Der Teilfonds kann bis zu 20 % in Sichteinlagen investieren, einschließlich Barmitteln, die auf Kontokorrentkonten bei einer jederzeit zugänglichen Bank gehalten werden.
Im Rahmen des ESG-Ansatzes der Verwaltungsgesellschaft und im Einklang mit den UN PRI schließt der Teilfonds Direktanlagen in Wertpapieren aus, die von Unternehmen ausgegeben werden, die an sehr umstrittenen Aktivitäten beteiligt sind (z. B. der Produktion von Tabak oder umstrittenen Waffen) und/oder schwerwiegend gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen.
Dieser Teilfonds wird aktiv verwaltet und im Hinblick auf die Wertentwicklung und das Risikoniveau mit dem in Anhang 2 beschriebenen Referenzportfolio verglichen. Die Bezugnahme auf dieses Referenzportfolio stellt jedoch kein Ziel bzw. keine Beschränkung in Bezug auf die Verwaltung und Zusammensetzung des Portfolios dar und der Teilfonds beschränkt sein Universum nicht auf die Komponenten des Referenzportfolios.
Daher können die Renditen erheblich von der Wertentwicklung des Referenzportfolios abweichen. | Der Teilfonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs mithilfe eines diversifizierten und aktiv verwalteten Portfolios aus US-Aktien an, ohne besondere Beschränkung in Bezug auf den Tracking Error.
Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Dies geschieht durch einen auf Fundamentaldaten ausgerichteten Bottom-Up-Ansatz bei der Titelauswahl, um Unternehmen mit hochwertiger Geschäftstätigkeit zu ermitteln, die attraktiv bewertet sind und geschäftsspezifische Katalysatoren aufweisen. Das Ergebnis ist ein fokussiertes, auf hoher Überzeugung beruhendes Portfolio (in der Regel 30 bis 40 Positionen, wobei diese Spanne je nach den Marktbedingungen schwanken kann), das überwiegend in Large-Cap-Unternehmen investiert ist.
Der Teilfonds investiert vorwiegend in übertragbare Anteilspapiere wie Aktien, andere Kapitalbeteiligungen wie Genossenschaftsanteile und Partizipationsscheine, die von Unternehmen mit Sitz oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Nordamerika ausgegeben werden, oder Optionsscheine auf übertragbare Anteilspapiere von solchen Unternehmen. Die Mindest-Vermögensallokation in solchen Wertpapieren auf konsolidierter Basis (direkte und indirekte Anlagen) wird 60 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen. Darüber hinaus beträgt die Mindestanlage des Teilfonds in Anteilspapieren 75 % des Nettovermögens des Teilfonds.
Der Teilfonds darf maximal 10 % seines Nettovermögens in Fonds anlegen, die in Übereinstimmung mit mehreren qualitativen und quantitativen Kriterien ausgewählt wurden. Bei der qualitativen Analyse werden die Stabilität und die Stärke des Anlageverwalters sowie sein Anlageprozess und seine Philosophie beurteilt. Der quantitative Auswahlprozess zielt darauf ab, nur Fonds mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen.
Anlagen in Schuldtiteln werden 15 % seines Nettovermögens nicht übersteigen.
Der Teilfonds kann bis zu 20 % in Sichteinlagen investieren, einschließlich Barmitteln, die auf Kontokorrentkonten bei einer jederzeit zugänglichen Bank gehalten werden.
Im Rahmen des ESG-Ansatzes der Verwaltungsgesellschaft und im Einklang mit den UN PRI schließt der Teilfonds Direktanlagen in Wertpapieren aus, die von Unternehmen ausgegeben werden, die an sehr umstrittenen Aktivitäten beteiligt sind (z. B. der Produktion von Tabak oder umstrittenen Waffen) und/oder schwerwiegend gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen.
Dieser Teilfonds wird aktiv verwaltet und im Hinblick auf die Wertentwicklung und das Risikoniveau mit dem in Anhang 2 beschriebenen Referenzportfolio verglichen. Die Bezugnahme auf dieses Referenzportfolio stellt jedoch kein Ziel bzw. keine Beschränkung in Bezug auf die Verwaltung und Zusammensetzung des Portfolios dar und der Teilfonds beschränkt sein Universum nicht auf die Komponenten des Referenzportfolios. Daher können die Renditen erheblich von der Wertentwicklung des Referenzportfolios abweichen.
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Referenzportfolio | MSCI USA TR Net | MSCI USA TR Net |
Referenzwährung des Teilfonds | USD | USD |
Anteilsklassen |
Klasse A – EUR (CAP) (LU0979881538) Klasse A – USD (CAP) (LU0979881611) Klasse C – EUR (CAP) (LU0979881702) Klasse R – USD (CAP) (LU1670608469) Klasse F EUR (CAP) (LU1329508573)
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Klasse A – EUR (CAP) (LU0851647163) Klasse A – USD (CAP) (LU0849851125) Klasse C – EUR (CAP) (LU0849851398) Klasse R – USD (CAP) (LU1670605952) Klasse F – EUR (CAP) (LU1329507500)
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SRI |
Klasse A – EUR (CAP): 6 Klasse A – USD (CAP): 6 Klasse C – EUR (CAP): 6 Klasse R USD (CAP): 6 Klasse F – EUR (CAP): 6
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Klasse A – EUR (CAP): 5 Klasse A – USD (CAP): 5 Klasse C – EUR (CAP): 5 Klasse R USD (CAP): 5 Klasse F – EUR (CAP): 5
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Max. Zeichnungsgebühr |
Klasse A – EUR (CAP): 5,00 % Klasse A – USD (CAP): 5,00 % Klasse C – EUR (CAP): 5,00 % Klasse R USD (CAP): 5,00 % Klasse F – EUR (CAP): 5,00 %
| Klasse A – EUR (CAP): 5,00 % Klasse A – USD (CAP): 5,00 % Klasse C – EUR (CAP): 5,00 % Klasse R USD (CAP): 5,00 % Klasse F – EUR (CAP): 5,00 %
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Max. Rücknahmegebühr |
Klasse A – EUR (CAP): 1 % Klasse A – USD (CAP): 1 % Klasse C – EUR (CAP): 1 % Klasse R USD (CAP): 1 % Klasse F – EUR (CAP): 1 %
| Klasse A – EUR (CAP): 1 % Klasse A – USD (CAP): 1 % Klasse C – EUR (CAP): 1 % Klasse R USD (CAP): 1 % Klasse F – EUR (CAP): 1 % |
Maximale Umtauschgebühr | Klasse A – EUR (CAP): 1 % Klasse A – USD (CAP): 1 % Klasse C – EUR (CAP): 1 % Klasse R USD (CAP): 1 % Klasse F – EUR (CAP): 1 % |
Klasse A – EUR (CAP): 1 % Klasse A – USD (CAP): 1 % Klasse C – EUR (CAP): 1 % Klasse R USD (CAP): 1 % Klasse F – EUR (CAP): 1 %
|
Max. Verwaltungsgebühr |
Klasse A – EUR (CAP): 1,50 % Klasse A – USD (CAP): 1,50 % Klasse C – EUR (CAP): 0,85 % Klasse R USD (CAP): 0,85 % Klasse F – EUR (CAP): 0,85 %
|
Klasse A – EUR (CAP): 1,50 % Klasse A – USD (CAP): 1,50 % Klasse C – EUR (CAP): 0,85 % Klasse R USD (CAP): 0,85 % Klasse F – EUR (CAP): 0,85 %
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Max. sonstige Gebühren |
Klasse A – EUR (CAP): 0,18 % Klasse A – USD (CAP): 0,18 % Klasse C – EUR (CAP): 0,18 % Klasse R USD (CAP): 0,18 % Klasse F – EUR (CAP): 0,18 %
|
Klasse A – EUR (CAP): 0,18 % Klasse A – USD (CAP): 0,18 % Klasse C – EUR (CAP): 0,18 % Klasse R USD (CAP): 0,18 % Klasse F – EUR (CAP): 0,18 %
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Kennzahlen der laufenden Gebühren |
Klasse A – EUR (CAP): 1,68 % Klasse A – USD (CAP): 1,69 % Klasse C – EUR (CAP): 0,89 % Klasse R USD (CAP): 0,93 % Klasse F – EUR (CAP): 0,90
|
Klasse A – EUR (CAP): 1,69 % Klasse A – USD (CAP): 1,69 % Klasse C – EUR (CAP): 0,90 % Klasse R USD (CAP): 0,94 % Klasse F – EUR (CAP): 0,90 %
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Zentralisierung von Anträgen | 13:00 Uhr MEZ am NIW-Bewertungstag (T) | 13:00 Uhr MEZ am NIW-Bewertungstag (T) |
Anlageverwalter |
Pzena Investment Management, LLC. |
Aristotle Capital Management, LLC |
Alle Merkmale des aufnehmenden Teilfonds werden nach dem Datum des Inkrafttretens identisch bleiben und diese Zusammenlegung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds haben. Jedoch kann wie bei allen Zusammenlegungsprozessen eine Verwässerung der Wertentwicklung auftreten. Des Weiteren wird die Zusammenlegung keine Auswirkungen auf die Portfolioverwaltung des aufnehmenden Teilfonds haben.
Für Vermögen, das zum Zeitpunkt der Zusammenlegung vom zu verschmelzenden Teilfonds gehalten wird, gelten die Anlageziele und die Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds; in diesem Zusammenhang kann es, um den Zusammenlegungsprozess bei Bedarf zu erleichtern, zu einer Neuausrichtung der Portfolios des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds vor und/oder nach der Zusammenlegung kommen.
Sämtliche Kosten in Verbindung mit der vorstehenden Zusammenlegung, einschließlich etwaiger Neugewichtungskosten, werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.
Den Anteilinhaberinnen und Anteilinhabern wird empfohlen, sich in vollem Umfang über die möglichen steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung im Land ihrer Herkunft, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder ihres Wohnsitzes beraten zu lassen.
Am 13. Dezember 2024 wird der aufnehmende Teilfonds jeder Anteilinhaberin und jedem Anteilinhaber am zu verschmelzenden Teilfonds eine Gesamtzahl an Anteilen derselben Klasse, die auf das nächste Hundertstel eines Anteils gerundet wird, zuteilen. Diese Gesamtzahl an Anteilen wird berechnet, indem die Anzahl der Anteile, die jede Anteilinhaberin und jeder Anteilinhaber an dem zu verschmelzenden Teilfonds hält, mit dem nachfolgend beschriebenen Wechselkurs multipliziert wird. Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds werden daher ab dem 13. Dezember 2024 ihre Rechte am aufnehmenden Teilfonds ausüben können.
Der Wechselkurs wird am 13. Dezember 2024 berechnet, indem der am 13. Dezember 2024 berechnete Nettoinventarwert der jeweiligen Klasse pro Anteil am zu verschmelzenden Teilfonds durch den am selben Tag berechneten Nettoinventarwert derselben Klasse pro Anteil am aufnehmenden Teilfonds auf Grundlage der am 12. Dezember 2024 stattgefundenen Bewertung des zugrunde liegenden Vermögens dividiert wird.
Die aufgelaufenen Erträge des zu verschmelzenden Teilfonds werden auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Alle Anteilsklassen werden gleich behandelt. Alle im Rahmen dieses Prozesses anfallenden zusätzlichen Kosten werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen, um die ursprünglich kumulierten Beträge zu erhalten.
Ab dem 9. Dezember 2024 um 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) werden keine Zeichnungs- bzw. Umtauschanträge in Bezug auf den zu verschmelzenden Teilfonds mehr angenommen. Die Zusammenlegung wird keinen Einfluss auf Zeichnung, Umtausch oder Rücknahme für den aufnehmenden Teilfonds haben.
PricewaterhouseCoopers, Société coopérative wurde vom Verwaltungsrat des Fonds als unabhängiger Abschlussprüfer hinsichtlich dieser Zusammenlegung mit der Erstellung eines Berichts über die Überprüfung der in Artikel 71 (1), Punkte a) bis c) des Gesetzes von 2010 vorgesehenen Bedingungen beauftragt.
Rechte der Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber
Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds werden daher ab dem 13. Dezember 2024 ihre Rechte am aufnehmenden Teilfonds ausüben können.
Ab dem 6. November 2024 um 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) werden die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds, die der Zusammenlegung nicht zustimmen, die Möglichkeit haben, ihre Anteile kostenlos bis 6. Dezember 2024 um 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) zurückzugeben oder umzutauschen. Anleger, die während dieses Zeitraums Anteile des zu verschmelzenden Teilfonds zeichnen oder umtauschen möchten, werden durch eine Mitteilung über die Zusammenlegung informiert.
Anträge auf Rücknahme oder Umtausch sind an die Transferstelle des Fonds (State Street Bank International GmbH, Luxembourg Branch) zu richten.
Um den Abschluss der Zusammenlegung zu vereinfachen, wird der zu verschmelzende Teilfonds die Ausgabe, den Umtausch und die Rücknahme der Anteile ab dem 9. Dezember 2024 um 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) aussetzen.
Die folgenden Dokumente werden den Anteilinhaberinnen und Anteilinhabern am eingetragenen Sitz des Fonds und bei den örtlichen Vertriebsfilialen kostenlos zur Verfügung gestellt:
der gemeinsame Zusammenlegungsplan;
die neueste Version des Prospekts;
die neueste Version der Basisinformationsblätter (die „KIDs“) des aufnehmenden Teilfonds;
der neueste geprüfte Abschluss des Fonds;
der Bericht des vom Fonds im Zusammenhang mit der Zusammenlegung zur Überprüfung der unter Artikel 71 (1), Punkte (a) bis (c) des Gesetzes von 2010 vorgesehenen Bedingungen beauftragten unabhängigen Abschlussprüfers;
das auf die Zusammenlegung bezogene, von der Verwahrstelle des Fonds gemäß Artikel 70 des Gesetzes von 2010 ausgestellte Zertifikat.
Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber haben auf Anfrage beim eingetragenen Sitz des Fonds auch das Recht auf Erhalt zusätzlicher Informationen über die beschriebene Zusammenlegung.
Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds sollten das KID der aufnehmenden Anteilskategorien des aufnehmenden Teilfonds sorgfältig lesen und insbesondere auf die Anlagepolitik, die SRI-Stufe, die frühere Wertentwicklung und die Kosten achten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Luxemburg, 5. November 2024
Der Verwaltungsrat