Kollektivvertrag KV 567/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 18.10.2024
Kollektivvertrag: KV 567/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Juli 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 567/2024
- Katasterzahl
- VI/34/14
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.736.120
KV 567/2024. Am 20. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das Gebiet der Republik Österreich, ausgenommen Vorarlberg; b) für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie angehörigen Mitgliedsbetriebe bzw. selbständigen Betriebsabteilungen der Hut-, Kappen- und Pelzindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für die gewerblichen Lehrlinge gilt und am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 567/2024, Katasterzahl VI/34/14, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft