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Kollektivvertrag KV 567/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 18.10.2024

Kollektivvertrag: KV 567/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Juli 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 567/2024
Katasterzahl
VI/34/14

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.736.120

KV 567/2024.  Am 20. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das Gebiet der Republik Österreich, ausgenommen Vorarlberg; b) für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie angehörigen Mitgliedsbetriebe bzw. selbständigen Betriebsabteilungen der Hut-, Kappen- und Pelzindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für die gewerblichen Lehrlinge gilt und am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 567/2024, Katasterzahl VI/34/14, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft