Kollektivvertrag KV 560/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 11.10.2024
Kollektivvertrag: KV 560/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. August 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 560/2024
- Katasterzahl
- IV/31/103
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.707.369
KV 560/2024. Am 22. Juli 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Mühlenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und der Angestellten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 560/2024, Katasterzahl IV/31/103, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft