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Kollektivvertrag KV 560/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024

Kollektivvertrag: KV 560/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. August 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 560/2024
Katasterzahl
IV/31/103

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.707.369

KV 560/2024.  Am 22. Juli 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Mühlenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und der Angestellten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 560/2024, Katasterzahl IV/31/103, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft