Strametz Tapezierer GmbH (478199i) | Gläubigeraufforderung 17.10.2024
Gläubigeraufforderung: Herabsetzung des Stammkapitals
- Grund
- Kapitalherabsetzung
- Frist
- 3 Monate ab Veröffentlichung
- Anmeldung von Forderungen bei
- Kontaktname
- Strametz Tapezierer GmbH
- Rolle der Person
- Gesellschaft
Veröffentlicht auf EVI am 17.10.2024
Bekanntmachung
Die Strametz Tapezierer GmbH mit dem Sitz in Weiz beabsichtigt, das Stammkapital, auf Basis der durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 neu eingeführten Grenze für das Mindeststammkapital von EUR 35.000,‒ (fünfunddreißigtausend Euro) um EUR 25.000,‒ (fünfundzwanzigtausend Euro) auf EUR 10.000,‒ (zehntausend Euro) herabzusetzen und den Herabsetzungsbetrag an den Gesellschafter auszuzahlen.
Allen Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen am Tag der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, leistet die Gesellschaft auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung.
Von Gläubigern, die sich nicht binnen drei Monaten vom Tag der letzten Veröffentlichung an bei der Gesellschaft melden, wird angenommen, dass sie der beabsichtigten Herabsetzung des Stammkapitals zustimmen.
Die Gesellschaft
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Strametz Tapezierer GmbH (478199i)