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Kollektivvertrag KV 583/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2024

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Juli 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 583/2024
Katasterzahl
III/22/3

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.737.989

KV 583/2024. Am 24. Juli 2024 haben der Fachverband Bergwerke und Stahl und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Bergwerke/Eisen/Gießerei, einen Kollektivvertrag über die Entlohnung des „Digital Pioneers“-Praktikums in der Eisen- und Metallindustrie (KVAngEMDig) abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft tritt und bis einschließlich 31. Juli 2025 gilt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für alle Bundesländer der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; 3) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen des vom Digital Campus Vorarlberg, BFI Tirol bzw. BFI Oberösterreich durchgeführten Projektes „Digital Pioneers“ eine achtmonatige Praxisphase absolvieren. Der Kollektivvertrag betrifft die monatliche Vergütung während eines „Digital Pioneers“-Praktikums und wurde unter Registerzahl KV 583/2024, Katasterzahl III/22/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Oktober 2024

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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