UCP Chemicals AG
(FN 136896v)
Einladung
zu der am Donnerstag, dem 18. April 2024, um 10:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft Stubenring 18 / 5, 1010 Wien
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
1. TAGESORDNUNG
Der Tagesordnung lautet wie folgt:
Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 13.921.000,00 um EUR 3.921.000,00 (Euro drei Millionen neunhunderteinundzwanzigtausend) auf EUR 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen) durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1 zum Zweck der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrages an die Aktionäre nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in Punkt 4.1 und 4.2 (Grundkapital), sowie
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 3.1 (Veröffentlichungen), Punkt 5.2 (Aktienurkunden), Punkt 10.2 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) sowie Punkt 22.3 (Hauptversammlung).
2. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab dem 28. März 2024 gemäß § 108 Abs 3 AktG auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ucpchemicals.com folgende Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung.
- Text dieser Einberufung samt Tagesordnung;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem Tagesordnungspunkt 1;
- Formular zur Anmeldung zur Hauptversammlung;
- Formular zur Vollmachtserteilung;
- Entwurf der geänderten Satzung.
Die Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags von 09:00 bis 16:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Stubenring 18, Top 5 zur Einsicht zur Verfügung.
Auf Anfrage (Kontakt: Vorstandssekretariat, Stubenring 18, Top 5, 1010 Wien, Telefax: +43 1 890 55 72-80 oder E-Mail office@ucpchemicals.com) erhält jeder Aktionär gemäß § 108 Abs 5 AktG zudem unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen per Post zugesandt.
3. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß Satzung nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 8. April 2024 (Nachweisstichtag).
Es sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 15. April 2024, 24:00 Uhr, ausschließlich (i) per Post unter der Adresse UCP Chemicals AG, z.H. Vorstandssekretariat, Stubenring 18, Top 5, 1010 Wien, (ii) per Telefax: +43 1 890 55 72-80, oder (iii) per E-Mail unter office@ucpchemicals.com zugeht. Die Aktionäre werden ersucht, das auf der Website der Gesellschaft www.ucpchemicals.com bereitgestellte Anmeldeformular zu verwenden.
4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben dieser Einberufung nachgewiesen hat, kommt das das Recht zu, mittels Vollmacht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Schriftform gemäß § 13 Abs 2 AktG erteilt werden. Ein Vollmachtsformular ist dem Anmeldeformular angeschlossen.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 16. April 2024, 24:00 Uhr, ausschließlich per Post unter der Adresse UCP Chemicals AG, z.H. Vorstandssekretariat, Stubenring 18, Top 5, 1010 Wien zugehen. Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Wien, im März 2024
Für den Vorstand
Mag. Herbert Schiller