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Details: Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft

Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft (54515w) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 24. April 2024, 11:00 Uhr
Termin:
Mittwoch, den 24. April 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Tauern SPA Zell am See-Kaprun
Tauern Spa Platz 1
5710 Kaprun
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionär:innen berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.
Übermittlung:
Telefon
+43 6547 8700-187
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist im Original zur Hauptversammlung mitzubringen.
Veröffentlicht auf EVI am 25.03.2024

GLETSCHERBAHNEN KAPRUN AKTIENGESELLSCHAFT

FN 54515w

Einladung

Die Aktionär:innen der Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 24. April 2024, um 11:00 Uhr, in 5710 Kaprun, Tauern SPA Zell am See-Kaprun (Tauern Spa Platz 1), stattfindenden

64. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Jahresabschluss 2022/2023
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, Vorschlag für die Gewinnverwendung und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/2023
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2022/2023
    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023
    4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
  2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
  3. Festsetzung der Aufwandsentschädigung an den Aufsichtsrat

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 (3) AktG sind
ab 2. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.kitzsteinhorn.at/hauptversammlung verfügbar. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionär:innen berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Es wird um Anmeldung zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Elisabeth Daum, Tel.: +43 6547 8700-187) bis zum siebten Tag vor der Hauptversammlung ersucht.

Jede Aktionärin/jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zur Vertreterin/zum Vertreter zu bestellen. Die Vertreterin/der Vertreter nimmt im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die Aktionärin/der Aktionär, die/den sie/er vertritt. Jede Vollmacht muss die Vertreterin/den Vertreter namentlich bezeichnen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist im Original zur Hauptversammlung mitzubringen.

Kaprun, im März 2024

Der Vorstand
MMag. Thomas Maierhofer

https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-xjz