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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 140/2024

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Kollektivvertrag: KV 140/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. September 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 140/2024
Katasterzahl
XX/94/8
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

Veröffentlicht auf EVI am 15.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.197.967

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 140/2024.  Am 19. Jänner 2024 haben die Landesinnung Vorarlberg der Rauchfangkehrer und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag KV 45/1988, gültig ab 1. Jänner 1988, idgF, und zum Kollektivvertrag KV 512/2021, vom 30. Juni 2021) abgeschlossen, der am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zu o. g. Kollektivverträgen vom 1. Jänner 1988 und vom 30. Juni 2021 und wurde unter Registerzahl KV 140/2024, Katasterzahl XX/94/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft