Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 140/2024
Kollektivvertrag: KV 140/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. September 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 140/2024
- Katasterzahl
- XX/94/8
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
Veröffentlicht auf EVI am 15.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.197.967
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 140/2024. Am 19. Jänner 2024 haben die Landesinnung Vorarlberg der Rauchfangkehrer und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag KV 45/1988, gültig ab 1. Jänner 1988, idgF, und zum Kollektivvertrag KV 512/2021, vom 30. Juni 2021) abgeschlossen, der am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zu o. g. Kollektivverträgen vom 1. Jänner 1988 und vom 30. Juni 2021 und wurde unter Registerzahl KV 140/2024, Katasterzahl XX/94/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft