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Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (223624i) | Ordentliche Versammlung 2024

Ordentliche Versammlung: 23. April 2024 um 12:30 Uhr

Termin:
Dienstag, den 23. April 2024 um 12:30 Uhr
Ort:
Congresspark Igls
Eugenpromenade 2
6080 Innsbruck
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Sitz der Gesellschaft in Innsbruck, in der Bankstelle am Bozner Platz (Bozner Platz 2, 6020 Innsbruck)
Einsichtszeiten:
Ab dem 21. Tag vor der gesonderten Versammlung
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Berechtigung
Nachweis:
Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Versammlung
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Jede(r) Aktionär:in mit Aktien im Sinne des § 26a BWG ist berechtigt, eine natürliche oder juristische Person zum/zur Vertreter:in zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden.
Veröffentlicht auf EVI am 22.03.2024

Raiffeisen-Landesbank Tirol AG

Einladung zur gesonderten Versammlung 
der Aktionär:innen mit Aktien im Sinne von § 26a BWG
der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG

DATUM: Dienstag, 23. April 2024
UHRZEIT: 12:30 Uhr
ORT: Congresspark Igls
Eugenpromenade 2, 6080 Igls

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  2. Beschlussfassung über die Zustimmung der Aktionäre mit Aktien im Sinn von § 26a BWG zur Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals hinsichtlich jenes Restbetrages, welcher nach bereits erfolgter Ausübung der Ermächtigung verblieben ist, und neuerliche Ermächtigung des Vorstandes für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft unter Wahrung des Bezugsrechtes der Aktionäre, auch in mehreren Tranchen, gegen Bareinlagen um bis zu € 28.750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 27.450 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien als Stammaktien und durch Ausgabe von bis zu 1.300 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien als stimmrechtslose Aktien im Sinn des § 26a BWG zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital) samt entsprechender Änderung der Satzung in § 3 (5). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
  3. Allfälliges

Der gemeinsame Beschlussvorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt (2) liegt ab dem 21. Tag vor der gesonderten Versammlung am Sitz der Gesellschaft in Innsbruck, in der Bankstelle am Bozner Platz (Bozner Platz 2, 6020 Innsbruck), zur Einsichtnahme der Aktionär:innen auf. Auf Verlangen erhält jede(r) Aktionär:in kostenlos eine Abschrift der aufliegenden Unterlage durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse zugesandt. 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Versammlung.

Jede(r) Aktionär:in ist berechtigt, eine natürliche oder juristische Person zum/zur Vertreter:in zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. 

Innsbruck, am 22. März 2024

Für den Vorstand 

MMag. Reinhard Mayr
Vorstandsvorsitzender

Mag. Thomas Wass
stv. Vorstandsvorsitzender

Mag. Dr. Christof Splechtna
Vorstandsdirektor

Verantwortlich für den Inhalt: Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (223624i)
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