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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 133/2024 und KV 134/2024

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Kollektivvertrag: KV 133/2024 und KV 134/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 133/2024 und KV 134/2024
Katasterzahl
XIX/93/3, XIX/93/4
Geltungsbereich
Der unter Registerzahl KV 133/2024, Katasterzahl XIX/93/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im o. a. Fachverband angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 134/2024, Katasterzahl XIX/93/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Zusatzkollektivvertrag zur Erhöhung der Ist-Gehälter 2024 für Angestellte bei Immobilienverwaltern gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im o. a. Fachverband angehören mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Merkmalen; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer.

Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.174.030

2 KOLLEKTIVVERTRÄGE

KV 133/2024 und KV 134/2024.  Am 14. Dezember 2023 haben der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, zwei Kollektivverträge abgeschlossen.

Der unter Registerzahl KV 133/2024, Katasterzahl XIX/93/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im o. a. Fachverband angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen und ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

Der unter Registerzahl KV 134/2024, Katasterzahl XIX/93/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Zusatzkollektivvertrag zur Erhöhung der Ist-Gehälter 2024 für Angestellte bei Immobilienverwaltern ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im o. a. Fachverband angehören mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Merkmalen; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie sonstiger Entgelte.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft