Bank Austria Wohnbaubank AG
EINLADUNG
zu der am 8. April 2024, um 09:00 Uhr in 1020 Wien, Rothschildplatz 1
EG Lounge 3 Raum 7 stattfindenden
48. ordentlichen Hauptversammlung der Bank Austria Wohnbaubank AG
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 samt Anhang, des Lageberichtes und Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2023 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Bestellung des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025
- Antrag Satzungsänderung
Gemäß § 22 der Satzung haben Inhaber von Partizipationsscheinen zwecks Teilnahme an der Hauptversammlung ihre Partizipationsscheine bei der Hauptniederlassung eines österreichischen Kreditinstituts oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Die Hinterlegung hat spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung zu erfolgen. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung für die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2-4 der Tagesordnung, liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, an ihrem Sitz, 1020 Wien, Rothschildplatz 1, zur Einsicht auf.
Wien, im März 2024
Der Vorstand