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Details: Wüstenrot Versicherungs- Aktiengesellschaft

Wüstenrot Versicherungs- Aktiengesellschaft (34521t) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 26. März 2024, um 12.00 Uhr
Termin:
Dienstag, den 26. März 2024 um 12:00 Uhr
Ort:
Wüstenrot Direktion Wien
Stubenbastei 2
1010 Wien
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 112 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Weiters sind die Inhaber von Wüstenrot-Vorzugskapital zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Erteilung von Auskünften im Sinne des § 118 AktG berechtigt.
Übermittlung:
Post
Wüstenrot Versicherungs AG, Generalsekretariat, z.H. Herrn Dr. Markus Springl M.B.L., Alpenstraße 70, 5020 Salzburg
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Jede Person, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Teilnahmeberechtigte hat, den er vertritt.
Übermittlung:
Post
Bausparkasse Wüstenrot AG, Generalsekretariat, z.H. Herrn Dr. Markus Springl M.B.L., Alpenstraße 70, 5020 Salzburg
Veröffentlicht auf EVI am 23.02.2024

47. ordentliche Hauptversammlung der Wüstenrot Versicherungs-AG 

(FN 34521t)

am 26. März 2024 um 12.00 Uhr
in der Wüstenrot Direktion Wien, 
Stubenbastei 2, 1010 Wien (Sitzungssaal 1 OG)

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des nicht-finanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  5. Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025
  6. Wahl in den Aufsichtsrat

Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 112 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist mindestens 3 Werktage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzubringen und zwar ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege:

Wüstenrot Versicherungs AG
Generalsekretariat
z.H. Herrn Dr. Markus Springl M.B.L.
Alpenstraße 70
5020 Salzburg

Als PDF-Datei im Anhang zu einem E-Mail an: generalsekretariat@wuestenrot.at

Weiters sind die Inhaber von Wüstenrot-Vorzugskapital, gemäß Punkt 4) der Bedingungen, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Erteilung von Auskünften im Sinne des § 118 AktG berechtigt. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse zugehen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jede Person, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Teilnahmeberechtigte hat, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen und ist schriftlich zu erteilen. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an nachgenannte Adresse zugehen:

Bausparkasse Wüstenrot AG
Generalsekretariat
z.H. Herrn Dr. Markus Springl M.B.L.
Alpenstraße 70
5020 Salzburg

Als PDF-Datei im Anhang zu einem E-Mail an: generalsekretariat@wuestenrot.at

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die Aktionäre bzw. deren Vertreter werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Freundliche Grüße

Wüstenrot Versicherungs-AG
Mag. Christian Zettl
Dr. Brigitte Feldhofer