Hinweis nach § 38 Abs. 4 UGB
Die Storecube Selfstorage GmbH, FN 597504h, Blumberggasse 20/3, 1160 Wien, als Verkäuferin einerseits und die Storebox Holding GmbH, FN 450885t, Schönbrunner Straße 59–61/4, 1050 Wien, als Käuferin andererseits, haben am 21.03.2024 einen Kaufvertrag abgeschlossen, mit welchem die Verkäuferin den Betrieb am Standort Blumberggasse 20/3, 1160 Wien (“Standort Ottakringer Platz”) mit Stichtag 01.04.2024 an die Käuferin verkauft und übertragen hat.
Gemäß dem Kaufvertrag besteht nach § 38 Abs. 4 UGB ein Haftungsausschluss der Käuferin für alle Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen der Verkäuferin, welche die Käuferin nach dem Kaufvertrag nicht von der Verkäuferin übernimmt; ferner wurde die Haftung der Käuferin auch für Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die die Käuferin von der Verkäuferin nach dem Kaufvertrag übernimmt, insofern diese Verbindlichkeit bei Unterzeichnung des Kaufvertrages bereits besteht, unabhängig davon, ob diese bekannt oder unbekannt oder fällig oder nicht fällig ist (Altverbindlichkeiten); die Haftung der Käuferin wurde darüber hinaus auch für Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die nach dem Kaufvertrag der Käuferin zugeordnet sind, jedoch infolge Widerspruchs nach § 38 Abs. 2 UGB (oder aus anderen Gründen) nicht auf die Käuferin übergehen; schließlich besteht der vorgenannte Haftungsausschluss auch dann, wenn sich der Kaufvertrag als nichtig erweist.
Die Geschäftsführung der Storebox Holding GmbH und die Geschäftsführung der
Storecube Selfstorage GmbH