ABN AMRO Funds
Société d’Investissement à Capital Variable
Eingetragener Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg: B78762
(Die „Gesellschaft“)
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABERINNEN UND ANTEILINHABER DER TEILFONDS
„ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities“, „ABN AMRO Funds Boston Common US Sustainable Equities“, „ABN AMRO Funds Parnassus US ESG Equities“ und „ABN AMRO Funds Portfolio High Quality Impact Bonds“
DER GESELLSCHAFT
Die Anteilinhaber der obigen Teilfonds (die „Teilfonds“) werden hiermit über den folgenden Sachverhalt informiert:
Allgemeine Änderungen des Prospekts der Gesellschaft:
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) hat beschlossen, aus Gründen der Harmonisierung/Kohärenz sowie aufgrund aufsichtsrechtlicher Belange nicht wesentliche Änderungen am Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) vom Mai 2024 vorzunehmen.
Änderung der nachhaltigen Politik der Teilfonds:
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die nachhaltige Politik der Teilfonds wie nachstehend beschrieben zu ändern.
„ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities“ und „ABN AMRO Funds Boston Common US Sustainable Equities“
Erhöhung ihres Anteils an nachhaltigen Investitionen mit sozialer Zielsetzung auf 25 %, um sie an ihre Strategien anzupassen; und
Änderung der nachstehenden vorvertraglichen Anhänge der Teilfonds, um den Umfang der von diesen Strategien empfohlenen nachhaltigen Indikatoren zu ändern (Ergänzung(en) fettgedruckt und Streichung(en) durchgestrichen).
„Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden verwendet, um die Erreichung der einzelnen von diesem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen?
[…]
Um für die Aufnahme in das Anlageuniversum in Frage zu kommen, wendet die Verwaltungsgesellschaft die folgenden Kriterien anmüssen die Emittenten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Ein Ziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen aufweisen. Das Kriterium wird anhand von Daten des externen Anbieters ISS bewertet und differenziert die Ziele eines Emittenten wie folgt: „Kein Ziel“, „Kein ambitioniertes Ziel“, „Ambitioniertes Ziel“, „Verbindliches wissenschaftsbasiertes Ziel“ (Committed Science Based Target) oder „Genehmigtes wissenschaftsbasiertes Ziel“ (Approved Science Based Target), basierend auf der Existenz und Qualität von Zielen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Zu den nicht zulässigen Emittenten zählen Emittenten, die „Kein Ziel“ haben.Ausrichtung auf das Sustainable Development Scenario der Internationalen Energieagentur (IEA) für den gesamten analysierten Zeitraum (bis 2050). Das Kriterium beruht auf Daten des externen Anbieters ISS und gibt das Jahr an, in dem die geschätzten künftigen CO2-Emissionen des Unternehmens nicht mehr mit dem geschätzten CO2-Emissionsbudget des Emittenten übereinstimmen, das dem IEA-SDS entsprechen muss.
Zu den nicht zulässigen Emittenten zählen Emittenten, die nicht auf das IEA SDS-Szenario bis 2050 ausgerichtet sind.Erreichung eines positiven aggregierten SDG-Gesamtwerts
SDG Social Solutions Scoreunter Bezugnahme auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung. Das Kriterium beruht auf Daten des externen Anbieters ISS. Dieses Kriterium bewertet die Gesamtauswirkungen (positive und negative Saldierung) des Produktportfolios eines Emittenten auf die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen,sozialen Nachhaltigkeitszielen,die mit den UN SDGs im Einklang stehen. Bei Unternehmensemittenten berücksichtigt der SDG Solutions Score nur die am stärksten ausgeprägten Zielwerte, d. h. den höchsten positiven und/oder den niedrigsten negativen Wert, basierend auf den positiven und negativen Auswirkungen auf diesozialen ZieleNachhaltigkeitsziele. Der SDG Solutions Score errechnet sich aus der Summe der höchsten positiven und der niedrigsten negativen Zielbewertung auf einer Skala von -10,0 bis -10,0. Zu den nicht zulässigen Emittenten zählen Unternehmen mit einer negativen und neutralen Bewertung.Engagement in Unternehmen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, bei denen jedoch (i) ein Weg der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen besteht, der dazu führen könnte, dass eines oder mehrere der oben genannten Kriterien erfüllt werden, oder (ii) eine andere Sichtweise der Folgenabschätzung des Unternehmens vorherrscht, die die eigene Methodik des externen Anlageverwalters nutzt.
Der externe Anlageverwalter und die Verwaltungsgesellschaft vereinbaren einen Weg der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, der innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Erfüllung eines oder mehrerer dieser Kriterien führen könnte (z. B. Engagement in Bezug auf die SBTi).
„ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities“
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Nachhaltigkeitspolitik des Teilfonds „ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities“ zu ändern, um die auf Umsatzschwellen basierenden Ausschlusskriterien für Unternehmen, die auf die Verstromung von Kohle zurückgreifen, von > 10 % auf > 5 % zu ändern.
„ABN AMRO Funds Parnassus US ESG Equities“
Erhöhung des Prozentsatzes nachhaltiger Anlagen auf 30 % zur Ausrichtung an der Strategie des Teilfonds; und
Änderung des nachstehenden vorvertraglichen Anhangs des Teilfonds zur Angleichung an den oben genannten erhöhten Prozentsatz sowie zur Änderung der Ausschlussliste (Ergänzung(en) fettgedruckt und Streichung(en) durchgestrichen).
„Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt teilweise zu tätigen beabsichtigt, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Das Portfolio wird teilweise aus Unternehmen bestehen, die in den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklungen (Sustainable Developments Goals, SDGs) engagiert sind. DerTeilfonds investiert in Unternehmen, die positiv zu ökologischen und sozialen Lösungen beitragen. Der Teilfonds ist bestrebt, positive Auswirkungen auf die Umwelt zu erzielen, indem er in erster Linie in Unternehmen investiert, die auf dem Weg zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft führend sind und wissenschaftlich fundierte Zielvorgaben festgelegt haben. Zur Definition des nachhaltigen Anlageuniversums wird ein „Pass-Fail“-Ansatz verwendet, der eine Reihe von Kriterien umfasst. Das DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm = Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) wird auf alle nachhaltigen Anlagen angewandt.
Die Analyse bestimmter Nachhaltigkeitsindikatoren wird systematisch in den Entscheidungsfindungsprozess für nachhaltige Anlagen integriert, die als Wertpapiere zur Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten definiert sind und wiederum zu den oben genannten ökologischen und/oder sozialen Zielen beitragen. Um für die Aufnahme in das nachhaltige Anlageuniversum in Frage zu kommen, wendet die Verwaltungsgesellschaft die folgenden Kriterien an:
Einen positiven aggregierten SDG-Gesamtscore aufweisen. Dieses Kriterium, das auf Daten des externen Datenanbieters ISS beruht, bewertet die gesamten, aggregierten Auswirkungen (positive und negative Saldierung) des Produktportfolios eines Emittenten in Bezug auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Bei Unternehmensemittenten berücksichtigt der SDG Solutions Score nur die am stärksten ausgeprägten Zielwerte, d. h. den höchsten positiven und/oder den niedrigsten negativen Wert, basierend auf den positiven und negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele. Der SDG Solutions Score errechnet sich aus der Summe der höchsten positiven und der niedrigsten negativen Zielbewertung auf einer Skala von -10,0 bis 10,0.
Ein Ziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen aufweisen. Das Kriterium beruht auf Daten des externen Anbieters ISS und differenziert die Ziele eines Emittenten wie folgt: „Kein Ziel“, „Kein ambitioniertes Ziel“, „Ambitioniertes Ziel“, „Verbindliches wissenschaftsbasiertes Ziel“ (Committed Science Based Target) oder „Genehmigtes wissenschaftsbasiertes Ziel“ (Approved Science Based Target, SBT), basierend auf der Existenz und Qualität von Zielen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Ausrichtung auf das Sustainable Development Scenario der Internationalen Energieagentur (IEA) für den gesamten analysierten Zeitraum (bis 2050). Das Kriterium beruht auf Daten des externen Anbieters ISS und gibt das Jahr an, in dem die geschätzten künftigen CO2-Emissionen des Unternehmens nicht mehr mit dem geschätzten CO2-Emissionsbudget des Emittenten übereinstimmen, das dem IEA-SDS entsprechen muss.
Engagement in Unternehmen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, bei denen jedoch (i) ein Weg der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen besteht, der dazu führen könnte, dass eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllt werden, oder (ii) eine differenzierte Sichtweise der Folgenabschätzung des Unternehmens vorherrscht, die die eigene Methodik des externen Anlageverwalters nutzt.
Nicht zutreffend
Inwiefern schaden die nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt teilweise zu tätigen beabsichtigt, keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele erheblich?
Das Prinzip der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do No Significant Harm – DNSH) wird unter Berücksichtigung der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022 aufgeführt sind, zusammengestellt. Die nachhaltigen Anlagen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt (bei einigen von ihnen über Stimmrechtsvollmachten), alle in Tabelle 1 von Anhang 1 aufgeführten Indikatoren für obligatorische negative Auswirkungen, die für Unternehmen gelten, in die investiert wird.
Darüber hinaus berücksichtigen die nachhaltigen Investitionen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, den PAI Nr. 4 in Tabelle 2 von Anhang 2 in Bezug auf die Unternehmen, in die investiert wird. Dieser bezieht sich auf Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen. Die nachhaltigen Investitionen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, berücksichtigen auch den PAI Nr. 15 in Tabelle 3 von Anhang 1 in Bezug auf die Unternehmen, in die investiert wird. Dieser bezieht sich auf fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Nicht zutreffend
Inwiefern wurden die Indikatoren für negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die nachhaltigen Investitionen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, berücksichtigen nachteilige Auswirkungen seiner Anlagen auf die Gesellschaft und die Umwelt durch eine Kombination aus Portfoliomanagemententscheidungen, Engagement und Ausschlüssen von Emittenten, die mit kontroversem Verhalten oder kontroversen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.
In Bezug auf Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 berücksichtigen die nachhaltigen Anlagen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, die obligatorischen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) 1 bis 14 bei den Portfoliomanagemententscheidungen und Ausschlüssen unter Verwendung von Proxy-Indikatoren.
In Bezug auf Tabelle 2 berücksichtigen die nachhaltigen Investitionen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, den optionalen Indikator „Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen“ (d. h. PAI 4) bei Portfoliomanagemententscheidungen und Engagementaktivitäten unter Verwendung von Proxy-Indikatoren. In Bezug auf Tabelle 3 berücksichtigen die nachhaltigen Investitionen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, den fakultativen Indikator „Fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ (d. h. PAI 15) bei Portfoliomanagemententscheidungen und Ausschlüssen unter Verwendung von Proxy-Indikatoren. Nicht zutreffend
Wie werden die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang gebracht? Details:
Die nachhaltigen Investitionen, die der Teilfonds zu tätigen beabsichtigt, orientieren sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht „grundlegenden“ Übereinkommen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind (in Bezug auf Themen, die als grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gelten, z. B., Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen, die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) und der Internationalen Menschenrechtskonvention. Nicht zutreffend
[…]
Welches sind die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen verwendet werden, um jedes der durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen?
[…]
Ein Teil der Ausschlusspolitik des externen Anlageverwalters ist von der Anlage ausgeschlossen:
Unternehmen, die mehr als 10 % ihrer Umsätze mit (oder als Marktführer in) (i) der Herstellung von Alkohol (ii) fossilen Brennstoffen (iii)
Kernenergie (iv)der Gewinnung, Exploration, Produktion und/oder Raffination von fossilen Brennstoffen erwirtschaftenUnternehmen, die in einigen umstrittenen Geschäftsbereichen tätig sind, wie Entwaldung, gewinnorientiertes Bildungswesen oder private Gefängnisse
Der Teilfonds verpflichtet sich, einen niedrigeren Gesamtwert für Kohlenstoffemissionen (Scope 1 und 2) zu erzielen als die Benchmark.
[…]
Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit ökologischer Zielsetzung, die nicht auf die EU-Taxonomie abgestimmt sind?
Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit ökologischer Zielsetzung, die nicht auf die EU-Taxonomie abgestimmt sind, beträgt 100 %. Der Teilfonds investiert mindestens 30 % des Vermögens in nachhaltige Anlagen, die in der Regel sowohl ökologische als auch soziale Ziele verfolgen. Er verpflichtet sich nicht zu einem bestimmten Einzelziel oder einer Kombination von Zielen für nachhaltige Investitionen, und daher gibt es auch keinen festgelegten Mindestanteil. Nicht zutreffend
Wie hoch ist der Mindestanteil sozial nachhaltiger Anlagen?
Der Teilfonds investiert mindestens 30 % des Vermögens in nachhaltige Anlagen, die in der Regel sowohl ökologische als auch soziale Ziele verfolgen. Er verpflichtet sich nicht zu einem bestimmten Einzelziel oder einer Kombination von Zielen für nachhaltige Investitionen, und daher gibt es auch keinen festgelegten Mindestanteil. Nicht zutreffend
„ABN AMRO Funds Portfolio High Quality Impact Bonds“
Senkung des Prozentsatzes der nachhaltigen Anlagen mit sozialer Zielsetzung des Teilfonds von 30 % auf 10 %.
Ab dem 27. März 2024 bis zum 29. April 2024 werden die Anteilinhaber des Teilfonds, die den oben beschriebenen Änderungen nicht zustimmen, die Möglichkeit haben, ihre Anteile kostenlos zurückzugeben oder umzutauschen.
Der aktualisierte Prospekt und die zugehörigen Dokumente mit den wesentlichen Anlegerinformationen werden kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich sein.
Luxemburg, den 26. März 2024
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft