DWS Invest | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

Außerordentliche Hauptversammlung: 24. April 2024, 15:00 Uhr
Termin:
Mittwoch, den 24. April 2024 um 15:00 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024

DWS Invest

Société d’investissement à capital variable
2 Boulevard Konrad Adenauer, 
L-1115 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 86.435

Die Anteilinhaber der DWS Invest (die „Gesellschaft“) werden hiermit zur

außerordentlichen Hauptversammlung („Hauptversammlung“)

am 24. April 2024 um 15:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Sitz der Gesellschaft mit folgender Tagesordnung eingeladen:

Tagesordnung:

  1. Änderungen in Artikel 12.8 der Gesellschaftssatzung betreffend (i) die Erweiterung des Geltungsbereichs der Bewertungsmethoden in Artikel 12.8 (a), (b) und (c) auf Geldmarktinstrumente, (ii) die Hinzufügung von Beschreibungen der Bewertungsmethoden für Derivate, Credit Default Swaps und Zielfonds sowie (iii) die allgemeine Überarbeitung und Klarstellung des Wortlauts des Artikels.
  2. Verschiedenes.

Teilnahme- und stimmberechtigt auf der  Hauptversammlung sind Anteilinhaber, die bis spätestens zum 19. April 2024 eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts vorgelegt haben, dass die Anteile in ihrem Depot bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt sind. Anteilinhaber können auch einen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts betrauen, der für diesen Zweck schriftlich bevollmächtigt wird.

Gemäß der Satzung und dem Gesetz von 1915 können Entscheidungen über die Tagesordnungspunkte nur gefasst werden, wenn auf der Hauptversammlung mindestens die Hälfte (50%) der ausgegebenen Anteile vertreten ist und wenn der Beschluss in diesen Angelegenheiten mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln (2/3) der gültig abgegebenen Stimmen gefasst wird. Sollte das vorstehende Quorum bei der ersten Einberufung der Hauptversammlung nicht zustande kommen, wird der Verwaltungsrat die Hauptversammlung erneut mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Bei der zweiten Einberufung der Hauptversammlung ist kein Quorum erforderlich, die vorstehende Mehrheitserfordernis bleibt jedoch bestehen.

Die Anteilinhaber können den Entwurf der aktualisierten Satzung am Sitz der Gesellschaft anfordern.

Luxemburg, April 2024

Der Verwaltungsrat

Verantwortlich für den Inhalt: DWS Invest
https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-566