Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten | ARBEITERKAMMERWAHL 2024 22.03.2024
Sonstiges: ARBEITERKAMMERWAHL 2024
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 der Arbeiterkammer-Wahlordnung
Veröffentlicht auf EVI am 22.03.2024
KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR KÄRNTEN
ARBEITERKAMMERWAHL 2024
Die Hauptwahlkommission für die Wahl zur Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten gibt gem § 56 Abs. 1 der Arbeiterkammer-Wahlordnung das Ergebnis der vom 04. bis 13. März 2024 abgehaltenen Wahl bekannt.
Anzahl an Wahlberechtigten: 179.197
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.860, davon ungültig: 1.027
Auf die einzelnen wahlwerbenden Gruppen entfallen:
Anzahl der auf die | Ergebnis in Prozent | Mandate in der | |
Günther Goach - Sozialdemokratische | 40.039 | 69,2% | 50 |
Freiheitliche Arbeitnehmer - FPÖ (FA-FPÖ) | 10.759 | 18,6% | 13 |
FCG – ÖAAB Kärntner Arbeitnehmer:innen (FCG-ÖAAB) | 3.028 | 5,2% | 3 |
Alternative, Unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten (AUGE/UG) | 1.801 | 3,1% | 2 |
Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB) | 545 | 0,9% | 0 |
Allgemeine Liste Gesundheitspersonal (ALG) | 1.661 | 2,9% | 2 |
Klagenfurt am Wörthersee, 18. März 2024
Die Hauptwahlkommission der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten
Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten