Institute of Digital Sciences Austria | Beschluss des Gründungskonvents vom 15. Dezember 2023 06.02.2024
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Beschluss des Gründungskonvents vom 15. Dezember 2023
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 5 Z 4 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria
Veröffentlicht auf EVI am 06.02.2024
Institute of Digital Sciences Austria – Gründungskonvent
Beschluss des Gründungskonvents vom 15. Dezember 2023
Die vorläufige Satzung sowie allenfalls weitere Verlautbarungen des Institute of Digital Sciences Austria gemäß § 6 Abs. 5 Z 4 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria werden auf der Homepage der Universität im Internet https://it-u.at/ unter dem möglichst unmittelbar auf der Startseite vorzusehenden Punkt „Kundmachungen“ kundgemacht.
Für den Gründungskonvent:
Claudia von der Linden
Vorsitzende
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Institute of Digital Sciences Austria