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Institute of Digital Sciences Austria | Beschluss des Gründungskonvents vom 15. Dezember 2023 06.02.2024

Sonstiges: Beschluss des Gründungskonvents vom 15. Dezember 2023

Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 Z 4 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria
Veröffentlicht auf EVI am 06.02.2024

Institute of Digital Sciences Austria – Gründungskonvent

Beschluss des Gründungskonvents vom 15. Dezember 2023

Die vorläufige Satzung sowie allenfalls weitere Verlautbarungen des Institute of Digital Sciences Austria gemäß § 6 Abs. 5 Z 4 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria werden auf der Homepage der Universität im Internet https://it-u.at/ unter dem möglichst unmittelbar auf der Startseite vorzusehenden Punkt „Kundmachungen“ kundgemacht.

Für den Gründungskonvent:

Claudia von der Linden
Vorsitzende

Verantwortlich für den Inhalt: Institute of Digital Sciences Austria
https://www.evi.gv.at/b/pi/bly-zd7