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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 55/2024

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Kollektivvertrag: KV 55/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Juli 2018
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 55/2024
Katasterzahl
VI/34/5
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für JMB Fashion Team Ges.m.b.H, 8330 Feldbach; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen die in dem unter b) angeführten Betrieb beschäftigt sind.

Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.083.008

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 55/2024. Am 15. November 2023 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE, einen Kollektivvertrag (Anhang zum Kollektivvertrag vom 5. März 1996, KV 173/1996, idgF) abgeschlossen, der am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für JMB Fashion Team Ges.m.b.H, 8330 Feldbach; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen die in dem unter b) angeführten Betrieb beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag enthält eine „Vereinbarung zur Dämpfung von Kostenbelastungen aus der Umsetzung des Stufenplanes zur Erreichung von 1500 EURO Mindestlohn“ und wurde unter Registerzahl KV 55/2024, Katasterzahl VI/34/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft