Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 55/2024
Kollektivvertrag: KV 55/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Juli 2018
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 55/2024
- Katasterzahl
- VI/34/5
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für JMB Fashion Team Ges.m.b.H, 8330 Feldbach; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen die in dem unter b) angeführten Betrieb beschäftigt sind.
Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.083.008
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 55/2024. Am 15. November 2023 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE, einen Kollektivvertrag (Anhang zum Kollektivvertrag vom 5. März 1996, KV 173/1996, idgF) abgeschlossen, der am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für JMB Fashion Team Ges.m.b.H, 8330 Feldbach; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen die in dem unter b) angeführten Betrieb beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag enthält eine „Vereinbarung zur Dämpfung von Kostenbelastungen aus der Umsetzung des Stufenplanes zur Erreichung von 1500 EURO Mindestlohn“ und wurde unter Registerzahl KV 55/2024, Katasterzahl VI/34/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft